LKW Fahrer drängt mich mit 40-Tonner mit voller Absicht ab, da er der Meinung ist ich müsse den Radweg benutzen, den ich aber innerorts mit meinem S-Pedelec gar nicht befahren darf. Es war äußerst knapp, ich erlitt Todesangst und auch acht Jahre später zittere ich noch beim Schreiben dieser Zeilen.
Datum | Ereignis |
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11.04.2017 | Tat und Anzeige bei Polizeiinspektion Würzburg-Stadt |
April 2017 | Terminvereinbarung mit Psychotherapeuten, Wartezeit über einen Monat |
21.04.2017 | Beauftragung Kanzlei Schmerzensgeld |
09.06.2017 | Termin Psychotherapeut |
26.06.2017 | Termin Psychotherapeut |
21.07.2017 | Termin Psychotherapeut |
07.09.2017 | Termin Psychotherapeut |
24.11.2017 | Termin Psychotherapeut |
21.12.2017 | Einstellungsbescheid Nötigung |
28.12.2017 | Telefonat mit Staatsanwalt XXX |
1.1.2018 (?) | Gegendarstellung und Anzeige 315c, persönlich eingeworfen mit Zeugin XXX |
03.01.2018 | Termin Psychotherapeut |
24.01.2018 | Einstellung |
29.01.2018 | Haftpflicht kündigt Schmerzensgeldzahlung an |
30.01.2018 | Erstberatung RA XXX |
02.02.2018 (?) | Beschwerde, persönlich eingeworfen, Fotobeweis |
08.02.2018 | Schmerzensgeld erhalten |
15.02.2018 | Telefonat mit Justizzentrum, keiner hebt in Geschäftsstelle ab. -> Mail |
16.02.2018 | Telefonat mit Geschäftsstelle, mdl. Eingang der Beschwerde bestätigt |
15.02.2018 | Schriftliche Erhalts- und Weiterleitungsbestätigung Beschwerde |
20.02.2018 | Beschwerde nicht Folge gegeben |
24.02.2018 | RA XXX auf AB gesprochen |
26.02.2018 | Mit RA XXX Termin für 28.02.2018, 16.30 Uhr ausgemacht |
04.05.2018 | Urteil, zulässig aber unbegründet |
08.06.2018 | Erhebung Privatklage |
21.03.2019 | Urteil Privatklage AG Wü |
Das Verhalten der Justiz wirkt wie Hohn, wenn sie dem Geschehen mangelnde Intensität vorwirft oder behauptet es wäre ja auch nur ganz kurz gewesen. Hätte er mich totgefahren, hätte es auch nicht länger gedauert.
Aus der Zeitleiste ist auch erkennbar, wie schnell ich jeweils agiert habe und wie langsam die Justiz. Und dann steht in der Privatklage, dass nur noch geringe Schuld angenommen werden könne, weil es ja schon so lange her ist. Was ich anfangs noch als gutes Zeichen wertete (da vorherige Anzeigen in unter drei Monaten nach Eingang eingestellt wurden), entpuppte sich als (so meine Unterstellung) als geschicktes strategisches Manöver der StA, denn die namensgebende Formulierung der Webseite ist für Nötigungen erst seit dem 24.08.2017 zulässig (s. https://rechtsanwaltskanzlei-heller.de/rechtsanwalt-siegen-blog/99/Die-N%C3%B6tigung-im-Stra%C3%9Fenverkehr-als-Delikt-der-Privatklage-sowie-die-Strafe-und-Folgen).
Also einfach liegen lassen und dann auf die Privatklage verweisen. Praktisch.
Auch praktisch: Einfach auf die (inhaltlich unhaltbar falschen) Ausführungen der Vorgänger verweisen ohne auf meine Argumente einzugehen. Eines Rechtsstaates völlig unwürdig,
Autojustiz ist die treffende Beschreibung. Leider kein Einzelfall und leider war der Rechtsanwalt für die Klageerzwingung auch nicht sehr kompetent, ich musste ihn noch vor einem Verfahrensfehler bewahren, er wollte sich mit „Begründung folgt“ mehr Zeit verschaffen, was jedoch bei einer Klageerzwingung nicht möglich ist.
Seinen (der Übersichtlichkeit hier nicht beigefügten) Schriftsatz fand selbst ich als Betroffener dann so schwach, dass ich gegen den Beschluss des OLG Bamberg nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollte (was mich heute auch noch ein bisschen wurmt, denn so habe ich den Rechtsweg nicht vollkommen ausgenutzt und es bestünde immer noch die (minimale) Restwahrscheinlichkeit, dass ich doch noch eine Verurteilung hätte erwirken können.
Immerhin bin ich dank des Schmerzensgelds mit +-0 aus der Geschichte gegangen.
21.12.2017: Einstellung


09.01.2018: Wiederaufnahme

24.01.2018: 2. Einstellung
20.02.2018: Beschwerde nicht Folge gegeben GStA


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