#028: »nur ein kurzfristiges Bedrängen« … mit einem 40-Tonner

📅 April 2017   🏛️ Polizei Würzburg-Stadt, StA Würzburg, GenStA Bamberg, OLG Bamberg, AG Würzburg   💬 4 Kommentare Kommentar schreiben

LKW Fahrer drängt mich mit 40-Tonner mit voller Absicht ab, da er der Meinung ist ich müsse den Radweg benutzen, den ich aber innerorts mit meinem S-Pedelec gar nicht befahren darf. Es war äußerst knapp, ich erlitt Todesangst und auch acht Jahre später zittere ich noch beim Schreiben dieser Zeilen.


LKW Fahrer drängt mich mit 40-Tonner mit voller Absicht ab, da er der Meinung ist ich müsse den Radweg benutzen, den ich aber innerorts mit meinem S-Pedelec gar nicht befahren darf. Es war äußerst knapp, ich erlitt Todesangst und auch acht Jahre später zittere ich noch beim Schreiben dieser Zeilen.

DatumEreignis
11.04.2017Tat und Anzeige bei Polizeiinspektion Würzburg-Stadt
April 2017Terminvereinbarung mit Psychotherapeuten, Wartezeit über einen Monat
21.04.2017Beauftragung Kanzlei Schmerzensgeld
09.06.2017Termin Psychotherapeut
26.06.2017Termin Psychotherapeut
21.07.2017Termin Psychotherapeut
07.09.2017Termin Psychotherapeut
24.11.2017Termin Psychotherapeut
21.12.2017Einstellungsbescheid Nötigung
28.12.2017Telefonat mit Staatsanwalt XXX
1.1.2018 (?)Gegendarstellung und Anzeige 315c, persönlich eingeworfen mit Zeugin XXX
03.01.2018Termin Psychotherapeut
24.01.2018Einstellung
29.01.2018Haftpflicht kündigt Schmerzensgeldzahlung an
30.01.2018Erstberatung RA XXX
02.02.2018 (?)Beschwerde, persönlich eingeworfen, Fotobeweis
08.02.2018Schmerzensgeld erhalten
15.02.2018Telefonat mit Justizzentrum, keiner hebt in Geschäftsstelle ab. -> Mail
16.02.2018Telefonat mit Geschäftsstelle, mdl. Eingang der Beschwerde bestätigt
15.02.2018Schriftliche Erhalts- und Weiterleitungsbestätigung Beschwerde
20.02.2018Beschwerde nicht Folge gegeben
24.02.2018RA XXX auf AB gesprochen
26.02.2018
Mit RA XXX Termin für 28.02.2018, 16.30 Uhr ausgemacht
04.05.2018Urteil, zulässig aber unbegründet
08.06.2018Erhebung Privatklage
21.03.2019Urteil Privatklage AG Wü

Das Verhalten der Justiz wirkt wie Hohn, wenn sie dem Geschehen mangelnde Intensität vorwirft oder behauptet es wäre ja auch nur ganz kurz gewesen. Hätte er mich totgefahren, hätte es auch nicht länger gedauert.

Aus der Zeitleiste ist auch erkennbar, wie schnell ich jeweils agiert habe und wie langsam die Justiz. Und dann steht in der Privatklage, dass nur noch geringe Schuld angenommen werden könne, weil es ja schon so lange her ist. Was ich anfangs noch als gutes Zeichen wertete (da vorherige Anzeigen in unter drei Monaten nach Eingang eingestellt wurden), entpuppte sich als (so meine Unterstellung) als geschicktes strategisches Manöver der StA, denn die namensgebende Formulierung der Webseite ist für Nötigungen erst seit dem 24.08.2017 zulässig (s. https://rechtsanwaltskanzlei-heller.de/rechtsanwalt-siegen-blog/99/Die-N%C3%B6tigung-im-Stra%C3%9Fenverkehr-als-Delikt-der-Privatklage-sowie-die-Strafe-und-Folgen).

Also einfach liegen lassen und dann auf die Privatklage verweisen. Praktisch.

Auch praktisch: Einfach auf die (inhaltlich unhaltbar falschen) Ausführungen der Vorgänger verweisen ohne auf meine Argumente einzugehen. Eines Rechtsstaates völlig unwürdig,

Autojustiz ist die treffende Beschreibung. Leider kein Einzelfall und leider war der Rechtsanwalt für die Klageerzwingung auch nicht sehr kompetent, ich musste ihn noch vor einem Verfahrensfehler bewahren, er wollte sich mit „Begründung folgt“ mehr Zeit verschaffen, was jedoch bei einer Klageerzwingung nicht möglich ist.

Seinen (der Übersichtlichkeit hier nicht beigefügten) Schriftsatz fand selbst ich als Betroffener dann so schwach, dass ich gegen den Beschluss des OLG Bamberg nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollte (was mich heute auch noch ein bisschen wurmt, denn so habe ich den Rechtsweg nicht vollkommen ausgenutzt und es bestünde immer noch die (minimale) Restwahrscheinlichkeit, dass ich doch noch eine Verurteilung hätte erwirken können.

Immerhin bin ich dank des Schmerzensgelds mit +-0 aus der Geschichte gegangen.

21.12.2017: Einstellung

09.01.2018: Wiederaufnahme

Das Bild zeigt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg. Es handelt sich um eine Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person wegen Nötigung mit Verfügung vom 08.01.2018 wieder aufgenommen wurde. Das Schreiben ist maschinell erstellt und enthält daher keine Unterschrift. Es enthält Kontaktdaten der Staatsanwaltschaft und Hinweise zur Anfahrt.

24.01.2018: 2. Einstellung

20.02.2018: Beschwerde nicht Folge gegeben GStA

09.05.2018: Urteil Klageerzwingung

21.03.2019: Beschluss des AG Würzburg

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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4 Antworten

  1. Tim

    Es ist unerträglich.
    Ich bin so wütend auf die Justiz.

  2. Dagobert

    Wegen so einem Denhabichnichgesehn steht in Wuppertal-Oberbarmen in der Berliner Straße ein Ghostbike, etwas westlich der Einmündung Rauentaler Bergstraße. Hier gibt es von Osten kommend vor der Ampel noch einen Schmutzstreifen, der hinter der Ampel „plötzlich“ aufhört. Und dort wurde der Radfahrer leider vom Sattenauflieger plattgefahren.

    Zwischen der Ordnungswidrigkeit „Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein“ mit läppischen 30 Euro und Gefährdung des Überholten mit strafrechtlichen besteht eine große „Regelungslücke“, wie die Politik gerne sagt. Das Überholen mit zu geringem Seitenabstand gehört ganz klar auf die Standardsätze wie bei Überholen mit unklarer Verkehrslage angepaßt: 150 Euro/1 Punkt ohne Gefährdung, 250 Euro/2 Punkte mit Gefährdung und 300 Euro/2 Punkte bei Unfall.

  3. Benno Groß

    Ein „Mordversuch“ im Sinne des StGB war das sicherlich nicht, und in der Tat ist die Absicht einer Nötigung, also der Vorsatz, schwer nachzuweisen. Brandgefährlich war es dennoch.

    Abhilfe könnte hier der Gesetzgeber schaffen, in dem das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit bei fehlendem Überholabstand drastisch hochgesetzt wird, dazu noch Punkte und Fahrverbot für diesen Fall – bisher liegen wir hier noch zweistellig.

  4. WuhletalRadler

    Das ist wieder harter Stoff, es ist einfach unfassbar wie die Justiz sich versucht herauszuwinden. Das war ein klarer Mordversuch, dass kann man nicht wegdiskutieren, was mir besonders Angst macht, dass der Täter ein Berufskraftfahrer ist und weiter Menschen leben gefährdet und jetzt noch bestärkt rumfährt in dem Wissen, dass dieses Verhalten nicht verfolgt wird.
    Danke für nichts…

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