Kurz zur Route. Bei uns gibts an der Nordbahntrasse zum Radeln. Vom ehem. Bf Mirke geht die offizielle Radroute zum Hbf im Süden über die (Neue) Friedrichstraße als „Fahrradstraße“ (umetikettierte Tempo-30-Zone). Ab südlich Querstraße Karlstraße endet der „Radweg“ mitten in einer viel von Bussen befahrenen, 3 m breiten Einbahnstraße (Einbahnrichtung Norden). In Einbahnrichtung links kann geparkt werden, und das ganze ist entgegen den Mindestanforderungen der VwV (3,50 m Mindestbreite) für Radverkehr in Gegenrichtung (Süden) freigegeben. Da eine Begegnung Bus→Rad nicht oder nur über den Seitenstreifen möglich ist, der oft beparkt ist, fahren die meisten Radler auf dem Gehweg. Rein theoretisch wäre für beide Verkehrsteilnehmer für eine Begegnung ein Abbremsen erforderlich, damit der Radfahrer auf den Seitenstreifen ausweichen kann und der Busfahrer mit äußerster Vorsicht aneinander vorbeifährt.
Am Unfalltag im August bin ich mit dem Scooter auf besagter Friedrichstraße Richtung Süden unterwegs, als mir in Höhe Nr. 52 ein Bus entgegenkommt. Da rechts eine Baumscheibe ist und ich erst danach zur Seite fahren kann, erwarte ich vom entgegenkommenden Busfahrer zumindest eine Gaswegnahme. Der fährt aber stur und ungebremst auf mich zu. Während ich mit dem Scooter im letzten Moment zur Seite springe, bei der Vollbremsung das Hinterrad abhebt und Scooter und ich eine 180°-Pirouette hinlegen (und das Trittbrett mir dabei in die Waden hauen und einen dicken blauen Fleck hinterlassen), fährt der Busfahrer unbeirrt weiter.
Die Onlineanzeige eine Woche später Anfang September mit beiliegendem Video und einer umfangreichen Beschreibung wegen §§ 142, 240 315b, c, 240 StGB bei der Onlinewache der Polizei NRW und an die Staatsanwaltschaft abgegebene Verfahren wird von dieser mit Schreiben vom 2. Januar eingestellt.

Begründung: „Insbesondere der Tatbestand der Nötigung ist nicht erfüllt,. da es Ihnen in der betreffenden Verkehrssituation offensichtlich möglich und auch zumutbar gewesen wäre, Ihre Fahrt auf dem dortigen Geh-/Radweg fortzusetzen.
Einen solchen „Geh- und Radweg“ gibt es dort allerdings gar nicht. Daher herrscht für Radfahrer Fahrbahnbenutzungspflicht.
Wuppertal wurde auch wegen des Walls (der Fortsetzung der offiz. „Radroute“ Richtung Süden) mit dem Goldenen Pannenflicken 20/21 und dem Silbernen 21/22 wegen der Friedrichstraße ausgezeichnet:
Goldener Pannenflicken 20/21 für die Wuppertaler Radwegeverbindungen in Elberfeld
http://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-20-21/20-21-wuppertal.html
Silberner Pannenflicken 21/22 für die Friedrichstraße
http://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-21-22/pannenflicken-21-22-wuppertal.html
Weitere Artikel zur Friedrichstraße:
https://www.njuuz.de/home/politik/wegen-lebensgefahr-gehwegradeln-in-der-busautobahn-friedrichstrasse-nun-offiziell-gestattet/
https://www.njuuz.de/home/politik/legal-illegal-friedrichstrasse/
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