#024: Bus auf Kollisionskurs

📅 August 2024   🏛️ Staatsanwaltschaft Wuppertal   💬 5 Kommentare Kommentar schreiben

Im August 24 hatte ich das Vergnügen und wäre auf der Friedrichstraße in Wuppertal beinahe von einem entgegenkommenden Bus auf dem Scooter gerammt und gehimmelt worden.


Kurz zur Route. Bei uns gibts an der Nordbahntrasse zum Radeln. Vom ehem. Bf Mirke geht die offizielle Radroute zum Hbf im Süden über die (Neue) Friedrichstraße als „Fahrradstraße“ (umetikettierte Tempo-30-Zone). Ab südlich Querstraße Karlstraße endet der „Radweg“ mitten in einer viel von Bussen befahrenen, 3 m breiten Einbahnstraße (Einbahnrichtung Norden). In Einbahnrichtung links kann geparkt werden, und das ganze ist entgegen den Mindestanforderungen der VwV (3,50 m Mindestbreite) für Radverkehr in Gegenrichtung (Süden) freigegeben. Da eine Begegnung Bus→Rad nicht oder nur über den Seitenstreifen möglich ist, der oft beparkt ist, fahren die meisten Radler auf dem Gehweg. Rein theoretisch wäre für beide Verkehrsteilnehmer für eine Begegnung ein Abbremsen erforderlich, damit der Radfahrer auf den Seitenstreifen ausweichen kann und der Busfahrer mit äußerster Vorsicht aneinander vorbeifährt.

Am Unfalltag im August bin ich mit dem Scooter auf besagter Friedrichstraße Richtung Süden unterwegs, als mir in Höhe Nr. 52 ein Bus entgegenkommt. Da rechts eine Baumscheibe ist und ich erst danach zur Seite fahren kann, erwarte ich vom entgegenkommenden Busfahrer zumindest eine Gaswegnahme. Der fährt aber stur und ungebremst auf mich zu. Während ich mit dem Scooter im letzten Moment zur Seite springe, bei der Vollbremsung das Hinterrad abhebt und Scooter und ich eine 180°-Pirouette hinlegen (und das Trittbrett mir dabei in die Waden hauen und einen dicken blauen Fleck hinterlassen), fährt der Busfahrer unbeirrt weiter.

Die Onlineanzeige eine Woche später Anfang September mit beiliegendem Video und einer umfangreichen Beschreibung wegen §§ 142, 240 315b, c, 240 StGB bei der Onlinewache der Polizei NRW und an die Staatsanwaltschaft abgegebene Verfahren wird von dieser mit Schreiben vom 2. Januar eingestellt.

Das Bild zeigt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Es handelt sich um die Ablehnung eines Antrags auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Nötigung. Die Staatsanwaltschaft begründet die Ablehnung damit, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und dem Betroffenen zumutbar gewesen wäre, seinen Weg auf einem Geh- und Radweg fortzusetzen.

Begründung: „Insbesondere der Tatbestand der Nötigung ist nicht erfüllt,. da es Ihnen in der betreffenden Verkehrssituation offensichtlich möglich und auch zumutbar gewesen wäre, Ihre Fahrt auf dem dortigen Geh-/Radweg fortzusetzen.

Einen solchen „Geh- und Radweg“ gibt es dort allerdings gar nicht. Daher herrscht für Radfahrer Fahrbahnbenutzungspflicht.

Wuppertal wurde auch wegen des Walls (der Fortsetzung der offiz. „Radroute“ Richtung Süden) mit dem Goldenen Pannenflicken 20/21 und dem Silbernen 21/22 wegen der Friedrichstraße ausgezeichnet:

Goldener Pannenflicken 20/21 für die Wuppertaler Radwegeverbindungen in Elberfeld
http://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-20-21/20-21-wuppertal.html

Silberner Pannenflicken 21/22 für die Friedrichstraße
http://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-21-22/pannenflicken-21-22-wuppertal.html

Weitere Artikel zur Friedrichstraße:
https://www.njuuz.de/home/politik/wegen-lebensgefahr-gehwegradeln-in-der-busautobahn-friedrichstrasse-nun-offiziell-gestattet/
https://www.njuuz.de/home/politik/legal-illegal-friedrichstrasse/

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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5 Antworten

  1. Avatar von Frank
    Frank

    Selbst wenn da ein Radweg gewesen wäre und selbst du gar nicht hättest fahren dürfen, wo du gefahren bist, erlaubte das dem entgegenkommenden Busfahrer keinesfalls, einfach darauf zu vertrauen, dass du schon irgendwann zur Seite springst und weiter draufzuhalten.

    Klare Fehleinschätzung der Oberamtsanwältin und Grund für eine Beschwerde.

  2. Avatar von Singa
    Singa

    Puhh m.E. erachtens haben sich hier beide nicht mit Ruhm bekleckert. In dieser Situation greift §1, ich wäre rechts ran und hätte den Bus durchgelassen. Deutlich beschissener hat sich allerdings der Busfahrer verhalten, ich kann doch nicht einfach so da durchkacheln, das ist absolut asozial.

  3. Avatar von Jürgen L
    Jürgen L

    Ich habe auch bereits mehrmals unangenehme Erfahrungen mit den Busfahrern der WSW gemacht. Obwohl gerade von denen zu erwarten wäre, dass sie anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber etwas rücksichtsvoller unterwegs sind, ist das leider unverändert nicht bei der WSW angekommen.
    Offensichtlich gilt auch hier das Recht des Stärkeren. Danke für nichts.

    Das die Staatsanwaltschaft aber solch einen Mist verzapft, der schlicht und einfach falsch ist, wenn sich eben kein Radweg dort befindet, ist schon sehr bemerkenswert. Das hier der vermeintlich schwächere Verkehrsteilnehmer geschützt wird, davon kann wohl keine Rede sein.

    Wenn die Beschwerde bei der Generalstaatswaltschaft erfolgversprechend ist, würde ich das auf jeden Fall in Erwägung ziehen. Die haben mutmaßlich genug zu tun, aber wenn sowohl die Verwaltung planerisch einen solchen Mist verzapft und seitens der Staatsanwaltschaft so schlecht gearbeitet wird, muss das wohl mal sein.

  4. Avatar von Sinform
    Sinform

    1. Nachdem, was man den Bildern auf Google Maps und dem Video entnehmen kann, hat die Staatsanwaltschaft hier offensichtlich erheblichen Bockmist entschieden. Ein Radweg existiert dort offensichtlich nicht.Zutreffend hat der Einsender die Fahrbahn zu benutzen. Diese wird durch diese Linie aus den Metallenoppen auf dem Boden augenscheinlich begrenzt. Damit ist aus unserer Richtung rechts gesehen ein Fußgängerbereich. Damit darf er dort gar nicht fahren.
    2. Selbst wenn unser Einsender sich verbotswidrig oder entgegen etwaiger StVO Regel nicht in diesen Bereich begeben hätte, ist das keine Rechtfertigung ungebremst auf den Radfahrer zu zu halten.
    Hier sollte man doch mal eine Beschwerde bei der Generalstaatswanwaltschaft erwägen. Die Entscheidung ist hier offensichtlich falsch und dem Staatswanwalt fehlen nach aktuellem Stand die erforderlichen Kenntnisse der Sach- und Rechtslage. Den besagten Rad-/Gehweg konnte auch ich nicht finden.

  5. Avatar von WuhletalRadler
    WuhletalRadler

    Boa da sollte nicht nur den Busfahrer belangen, aber auch den Planer. Das kann doch nicht funktionieren. Aber dann muss der Bus halt anhalten und gut ist.

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