Im September 2023 kam zu einem Unfall ausgelöst von einem Autofahrer und einem Lastenrad. Der Vorfall ereignete sich an einer Baustelle, an der der Fahrstreifen verschwenkt wurde. Der Radfahrer wartete auf einem Schutzstreifen, an einer roten Ampel.
Im Bereich eines Überholverbots gemäß Verkehrszeichen 277.1 fuhr der Autofahrer den Radfahrer von hinten an, rempelte ihn mit dem rechten Außenspiegel von hinten an. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer die Kontrolle über sein Lastenrad genommen und kollidierte mit einem Bauzaun. Der Radfahrer erlitt dadurch Schmerzen am Knie. Der Autofahrer hingegen behauptete, der Radfahrer hätte weiter rechts fahren müssen – ein Argument, das im Kontext des Überholverbots nicht haltbar ist.
Nachdem der Autofahrer sich „rechtfertigte“ entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort. Der Radfahrer erstattete daraufhin Anzeige. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren Ende 2024 gegen den Autofahrer gemäß § 153a StPO ein – unter der Auflage, 2.500 Euro an den Sammelfonds der Justiz zu zahlen. Nach Erfüllung der Auflagen wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Die Kosten zahlt die Staatskasse, also wir alle.


Zusätzlich wurde dem Radfahrer von der Versicherung 3.200 € erstattet, so das er finanziell ohne Verlust aus dem Vorfall herausgegangen ist.

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