#023: Autofahrer ignoriert Überholverbot – Unfall: 2.500 € Strafe

📅 September 2023   🏛️ Amtsanwaltschaft Berlin   💬 9 Kommentare Kommentar schreiben

Im September 2023 rammte ein Autofahrer an einer Baustelle einen Lastenradfahrer. Der Autofahrer wurde angezeigt. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren ein.


Im September 2023 kam zu einem Unfall ausgelöst von einem Autofahrer und einem Lastenrad. Der Vorfall ereignete sich an einer Baustelle, an der der Fahrstreifen verschwenkt wurde. Der Radfahrer wartete auf einem Schutzstreifen, an einer roten Ampel.

Im Bereich eines Überholverbots gemäß Verkehrszeichen 277.1 fuhr der Autofahrer den Radfahrer von hinten an, rempelte ihn mit dem rechten Außenspiegel von hinten an. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer die Kontrolle über sein Lastenrad genommen und kollidierte mit einem Bauzaun. Der Radfahrer erlitt dadurch Schmerzen am Knie. Der Autofahrer hingegen behauptete, der Radfahrer hätte weiter rechts fahren müssen – ein Argument, das im Kontext des Überholverbots nicht haltbar ist.

Nachdem der Autofahrer sich „rechtfertigte“ entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort. Der Radfahrer erstattete daraufhin Anzeige. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren Ende 2024 gegen den Autofahrer gemäß § 153a StPO ein – unter der Auflage, 2.500 Euro an den Sammelfonds der Justiz zu zahlen. Nach Erfüllung der Auflagen wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Die Kosten zahlt die Staatskasse, also wir alle.

Das Bild zeigt eine beglaubigte Abschrift eines Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Januar 2025.  Es geht um ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Beschluss beinhaltet die Einstellung des Verfahrens und die Regelung der Kosten.  Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, der Angeklagte muss aber seine notwendigen Auslagen selbst tragen.  Die Begründung ist, dass der Angeklagte alle Auflagen und Weisungen erfüllt hat.  Persönliche Daten des Angeklagten sind geschwärzt.
Das Bild zeigt die zweite Seite eines Dokuments. Es enthält einen Stempel des Amtsgerichts Tiergarten Berlin und eine Bestätigung der Richtigkeit der Abschrift, datiert auf den 04.02.2025.  Die Unterschrift der Urkundsbeamtin ist durch maschinelle Bearbeitung ersetzt und somit nicht erforderlich.  Der Großteil des Blattes ist leer.

Zusätzlich wurde dem Radfahrer von der Versicherung 3.200 € erstattet, so das er finanziell ohne Verlust aus dem Vorfall herausgegangen ist.

Das Bild zeigt eine Abschrift eines Gerichtsbeschlusses.  Der Beschluss beinhaltet die vorläufige Einstellung eines Verfahrens gegen den Angeklagten mit Zustimmung der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gemäß § 153a Abs. 2 StPO.  Dem Angeklagten wird als Auflage auferlegt, 2500 Euro an den Sammelfond der Justiz zu zahlen.  Er wurde über die Folgen einer Nichteinhaltung der Auflagen belehrt. Die Kontonummer des Sammelfonds wurde dem Verteidiger mitgeteilt.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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9 Antworten

  1. Avatar von Birgit
    Birgit

    Da würde ich gerne mal die komplette Akte des Amtsgerichts sehen. In dem Verfahren ging es um Körperverletzung u. a. Was bedeutet das „u. a.“, war da die Fahrerflucht mit drin? Immerhin muss der auch die Kosten seines Anwalts zahlen, die auch nicht von Pappe sind (ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und kenne die Gebührenordnung). Aber dass dem der Führerschein wohl nicht entzogen wurde, finde ich absolut besch… Gab es ein Bußgeldverfahren gegen den, in dem ihm der Führerschein entzogen wurde? Sind ja zwei unterschiedliche Verfahren

  2. Avatar von Fabi
    Fabi

    Mich machen diese ganzen Vorfälle einfach immer so unendlich wütend.
    Überlege schon seit Monaten mir eine Dashcam fürs Rad zu kaufen, wenn ich eure Berichte und Videos dann aber immer so sehe und die nicht vorhandenen Folgen frage ich mich aber immer wofür eigentlich?
    Verglichen damit sind die meisten meiner Begegnungen noch nahezu erfreulich, klar einmal die Woche wird man auf der Landstraße mit 100km/h und max 50cm Abstand überholt oder auf einer, nach Abzug durch parkende KFZ, drei Meter breiten Straße förmlich von der Fahrbahn gehupt (wohin auch immer man sich auflösen soll ohne den erforderlichen Platz) weil man nicht komplett in der Dooringzone fährt sondern mittig auf der Straße um dummen Gedanken direkt vorzubeugen aber das ist ja alles eher unangenehm und noch kein Kontakt….

    Vor zwei Tagen versuchte mich eine ältere Dame auch mal wieder von der Straße zu hupen weil ich mich auf der Angerburger Alle zwischen Glockentrumstraße und Schirwindter Alle erdreistete die Straße zu nutzen. Zu diesem Zeitpunkt war natürlich eine Seite der Straße komplett zugeparkt und es ist auf Google Maps gut ersichtlich warum dann kein Radfahrer mehr überholt werden kann und bevor hier irgendein Autoexperte Schnappatmung bekommt, nein der Radweg ist dort nicht Nutzungspflichtig und auch in einem Zustand der mit einem Rennrad nicht sooo viel Spaß macht. Tja und am Ende der Angerburger Allee angekommen, also in die Schirwindter Alle einmündend, wollte ich sie dann vorbei lassen aber natürlich hatte sie es plötzlich nicht mehr eilig sondern wollte mich erstmal belehren den Radweg zu nutzen. Der Hinweis auf die nicht vorhandene Nutzungspflicht und den mäßigen Zustand des Radwegs (ja, gibt es in Berlin viel schlimmere stimme ich absolut zu aber eigentlich braucht es ja auch keinen triftigen Grund einen Angebotsradweg nicht zu nutzen) hatte natürlich keinen Effekt und so beleidigte sie mich fröhlich anstatt endlich weiter zu fahren, daraufhin bog ich zuerst nach rechts ab Richtung B2 und sie direkt hinterher, ohne Ansprechpartner machen Hasstiraden und Beleidigungen wohl doch irgendwie wenig Spaß. Ich ordnete mich links ein Weil ich nach Überqueren der B2 auf der Parallelstraße zur B2 weiterfahren wollte und das hat sie scheinbar so getriggert, dass sie zum überholen ansetzte, dachte ich zumindest. Auf meiner höhe zog sie plötzlich rein und hätte mich wohl umgefahren wenn ich nicht sofort ausgewichen wären rechts von mir war ja zum Glück Platz, ich ordnete mich ja gerade links ein. Reflexartig schrie ich sie sofort an ob sie bekloppt sei mit der maximalen Lautstärke die ich hervorbringen konnte (ich bin relativ groß und habe eine tiefe, laute durchdringende Stimme die es auch regelmäßig schafft schlafende Rechtsabbieger aus ihren Träumen zu reißen wenn sie gerade dabei sind mich umzukacheln daher ist mit aller Kraft schreien meine Standardreaktion wenn mich ein KFZ gefährdet in der Hoffnung wahrgenommen zu werden) worauf hin sie mir neben weiteren Beleidigungen sinngemäß entgegen brachte es sei ja wohl ihr gutes Recht mich von der Straße zu drängen wenn ich nicht den Radweg nutzen würde (gemeint war vermutlich das kleine Zipfelchen schutzstreifen direkt an der Ampel zu dem ich wegen meines geplanten Links Abbiegens natürlich nicht hinfuhr oder aber der Radweg neben der Angerburger Alle ich weis es nicht).

    Taj das hat mich echt geschockt und nun bereue ich es keine Dashcam gehabt zu haben, wobei ich ja noch lebe und körperlich nicht verletzt wurde, daher wohl eh kein öffentliches Interesse, wie hier. Ganz begreifen kann ich es aber immer noch nicht, wie man absichtlich jemand mit einem Auto überfahren wollen kann nur weil man der Meinung ist derjenige hätte einen Radweg nutzen müssen (was nicht der Realität entspricht) das ist mir echt zu krass….

    Ähnlich geht es mir hier wenn jemand ganz absichtlich trotz klaren Überholverbotes die tatsächliche Gefährdung (es ist ja nicht einmal Theorie, es gab ja einen Kontakt und einen Sachschade, dass es keine Verletzungen gab ist ja einfach nur Glück) eines anderen Menschen rechtfertigen möchte mit angeblichen Verkehrsverstößen dieser Person welche ja offenkundig nicht vorliegen während die einzigen real existierenden Verstöße Missachtung des Überholverbots und massive Unterschreitung des nötigen Überholabstandes (auch ohne ausgewiesenes Überholverbot war der Platz ja faktisch nichts ausreichend und daher der Kontakt) einfach gekonnt wegignoriert werden. Diese Realitätsverzerrung macht mir echt immer wieder Angst, Fehler machen wir ja alle mal oder unüberlegte Übersprungshandlungen aber nachdem der Schockmoment vorbei ist immer noch so felsenfest davon überzeugt zu sein es richtig gemacht zu haben und aller fakten zum trotz den Opfern die Schuld zuweisen zu wollen, puh das ist immer wieder hart.

    Sorry für diesen langen Post der ein wenig am eigentlichen Fall vorbei geht aber das wollte einfach raus. Ich drücke uns allen die Daumen, dass wir das Radfahren auch weiterhin möglichst unbeschadet überstehen und werde wohl auch bald Dashcamvideos beisteuern, muss mir nur noch überlegen welches Modell es wird.

  3. Avatar von Frank
    Frank

    Ich verstehe nicht, wie der Unfallverursacher sich unerlaubt entfernt haben soll, wenn im Anschluss der geschädigte Radfahrer mit ihm diskutiert, beide also vor Ort sind?
    Dass die Unfallstelle geräumt wird, um den Verkehrsfluss nicht unnötig zu behindern, ist noch keine Unfallflucht.

  4. Avatar von Thomas
    Thomas

    Der Täter war im festen Glauben nichts falsch gemacht zu haben:
    1) Überholverbot missachtet
    2) Schutzabstände so massiv unterschritten, dass es zum Unfall gekommen ist der nur schwer verhinderbar gewesen wäre oder nur mir viel Glück

    Danach noch 3) Unfallflucht ohne sich um Schäden oder evt. Verletzte zu kümmern. Wie kann es sein, dass die Fahrerlaubnis da nicht entzogen wird? Die Signalwirkung ist das man so weiter fahren kann sofern man genug Geld hat. Wer so mit der Gesundheit anderer Menschen spielt hat einfach nichts am Steuer zu suchen.

  5. Avatar von Gates
    Gates

    Warum übernimmt die Staatskasse die Kosten und nicht der Autofahrer selbst? Habe ich falsch verstanden?

  6. Avatar von Stefanie
    Stefanie

    ich finde es echt erschreckend woe viele Unfälle es gibt, die verschuldet durch Autofahrer gegenüber Radfarer eingestellt wird. Dann auch noch mit Fahrerflucht. Interesse besteht sehr wohl, liebes Rechtssystem!

  7. Avatar von Michael
    Michael

    Also das mittlerweile auch schon Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt werden ist eine neue Qualität.
    Es gibt nur eine Geldstrafe, kein mehrmonatiges Fahrverbot, kein Verfahren, keine MPU.

    Glücklicherweise wurde der Radfahrer nicht verletzt.

  8. Avatar von Tim
    Tim

    Man stelle sich vor, da hätte ein Kind im Lastenrad gesessen.

    Das stört mich am meisten: Mit Kind muss ich wegen solchen irren KFZ Fahrern noch vorsichtiger fahren, als sowieso schon.

    Das bedeutet, ich kann in komplette Stadtteile nicht rein fahren – Weil es keinen sicheren Weg dahin gibt.
    Nur irgendwelche aufgepinselten Todesstreifen.

  9. Avatar von WuhletalRadler
    WuhletalRadler

    Finde, ich es nur bedenklich?
    Die Situation ist zwar zum Glück, ohne Verletzungen ausgegangen, aber das war Zufall ich möchte mir nicht vorstellen wie das hätte ausgehen können, gerade wenn man von einem leichteren normalen Fahrrad ausgeht.
    Der Fahrer hat absolute Unkenntnis der StVO bewiesen und Fahrerflucht begangen, ich bin mir nicht sicher ob 2500 € reichen um ihn dazu motivieren, sich damit auseinander zusetzen.
    Btw. man sah es im Video nicht richtig, aber da Stand ja auch ein Auto vom Objektschutz, wäre auch mal schön gewesen, wenn dieser aktiv geworden wäre.

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