#021: Körperverletzung mit Unfallflucht

📅 Mai 2024   🏛️ Staatsanwaltschaft Memmingen   💬 14 Kommentare Kommentar schreiben

Ich wurde grob fahrlässig von einem PKW angefahren und habe mir neben vielen weiteren Schäden den Arm gebrochen.


Hallo, ich bin Johannes und habe seit letztem Mai eine ganz schöne Reise durchs deutsche Rechtssystem hinter mir. Bevor ich aber anfange mich wieder über all das aufzuregen möchte ich euch erstmal den Unfall schildern, in dem ich verwickelt war.

Ein kurzes TL;DR, denn ich werde versuchen, hier alles möglichst genau zu schildern: Ich wurde grob fahrlässig von einem PKW angefahren und habe mir neben vielen weiteren Schäden den Arm gebrochen. Dank Dashcam konnte der Fahrer ausfindig gemacht werden, trotz Videobeweis und bekanntem Täter wurde das Verfahren wegen Körperverletzung im Straßenverkehr mit Fahrerflucht eingestellt.

Obwohl ich finde, dass es jetzt im Nachhinein etwas merkwürdig aussieht – und ganz ehrlich das war dieser ganze Unfall auch. Im Augenblick als es passierte hab ich einfach nicht rechtzeitig geschaltet, auch weil das Verhalten des PKW äußerst ungewöhnlich war:

Ich bin auf einem beschilderten Radweg im Neu-Ulmer Industriegebiet unterwegs und kreuze gleich eine Querstraße. Über diese führt mich ein rot markierter Streifen. Wegen der Gefahr durch Rechtsabbieger aus meiner Richtung schaue ich über meine linke Schulter (sieht man auch im Video an meinem Schatten). Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch viele Meter vor der Kreuzung und sehe keinen PKW neben oder unmittelbar hinter mir. Ich nehme ein Auto wahr, das noch locker 20 Meter hinter mir ist.

Davon ausgehend, das dieses mich ohne Probleme durch die Frontscheibe sehen kann fahre ich weiter. Jetzt bin ich kurz vor der Kreuzung. Ich nehme wahr, wie mich das Auto von eben überholt. Noch blinkt es nicht und ist mit ordentlicher Geschwindigkeit unterwegs. Ich gehe davon aus, dass dieser PKW weiter gerade aus fährt und richte meinen Blick – nun da ich schon fast mit meinem Vorderrad vom Radweg auf der Straße bin – nach rechts auf den Verkehr der aus der Seitenstraße kommt.

Oft halten diese wartepflichtigen Fahrzeuge nämlich auf dem rot markierten Streifen um den Kreuzungsbereich besser zu sehen. Damit ich rechtzeitig für einen solchen Fall bremsen kann halte ich also Ausschau nach Fahrzeugen von rechts. Jetzt bin ich weniger als einen Meter von der Straße entfernt, von dieser Kurve die sehr weit ist um PKW schnelles abbiegen zu ermöglichen. Ich höre Bremsen quietschen – ich schaue wieder nach links.

Der PKW, der allen Anschein nach eben noch gerade aus wollte blinkt plötzlich nach rechts und er hat abgebremst. In dem Moment, in dem ich mit meinem Vorderrad vom Bordstein auf die Straße komme, biegt das silberne Fahrzeug auf meine Spur ein und schneidet mir den Weg ab.

2 Sekunden nachdem das Fahrzeug überhaupt erst in mein Blickfeld kommt, ist es nun plötzlich direkt vor mir. Eine Sekunde, nachdem das Blinken in meiner Dashcam zum ersten mal zu erkennen ist. Diese eine Sekunde hat mir leider nicht gereicht um die Situation einzuschätzen und von meinen ~20 km/h abzubremsen. Nachdem ich also nun merke, dass ein Auto direkt vor mir über den Radweg quert bremse ich und weiche soweit es der Bordstein und meine Reaktionszeit ermöglicht nach rechts aus. Zu spät, denn ich komme mit meinem Vorderreifen auf Höhe der hinteren Fahrzeugachse gegen den PKW. Der sowieso schon eingelenkte Lenker wird mir aus der Hand gerissen.

Das Bild zeigt ein Schreiben von der Kanzlei Hagen-Kollegen Rechtsanwälte an eine Versicherung. Es geht um einen Schadensersatzanspruch von Herrn Johannes, der bei einem Verkehrsunfall mit einem Fahrrad verletzt wurde und Sachschaden erlitt.  Das Schreiben beschreibt den Unfallhergang und listet die entstandenen Schäden (Fahrradschaden, Telefonschaden, Fahrtkosten, Unkosten) mit entsprechenden Kosten auf. Der Gesamtbetrag der vorläufigen materiellen Schäden beläuft sich auf 703,90€.
Das Bild zeigt eine Seite eines Schreibens eines Rechtsanwalts.  Es geht um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 703,90 Euro, die bis zum 21.06.2024 auf ein Konto der Ulmer Volksbank überwiesen werden soll.  Das Schreiben enthält außerdem Informationen über weitere  Schadensersatzforderungen, die nach der Genesung des Mandanten geltend gemacht werden sollen, und die Mitteilung, dass die Mandantin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. An das Schreiben sind Anlagen wie Vollmacht, Arztberichte, Fotos und Kostenvoranschläge (Telefon und Fahrrad) sowie ein Nachweis der Fahrtkosten angehängt.

Da ich noch nicht vollständig abgebremst bin, zieht mich meine Trägheit über mein Fahrrad weiter nach vorne. Ich komme zuerst mit meinem linken Fuß auf. Das Momentum reißt mich weiter geradeaus. Ich Falle auf mein Knie und stütze mich reflexartig mit beiden Händen auf den Boden ab. Das Fahrrad liegt hinter mir, ich einen Meter weiter vorne mit blutigen Handflächen. Da ich nicht weiß, ob das Nummernschild auf dem Video zu sehen ist, schaue ich dem PKW hinterher, der ohne weiteres weiterfährt.

Trotz dem ganzen Schock rede ich das Nummernschild laut und deutlich in die Dashcam – mein Handy das zertrümmert am Boden liegt. Zeichnet es noch auf? Hat es den Unfall aufgezeichnet? Das Display scheint mir mit bunten Pixeln, langen Strichen und einigen Löchern am Rand endgegen. Wird sich wohl erst am PC später zeigen, was zu holen ist. Hinter mir kommt gerade kein weiteres Auto. Auch nach Rechts hin ist die Straße leer. Entgegenkommende PKW fahren einfach weiter.

Ein Passant eilt mir von links zur Hilfe. Woher der kommt weiß ich nicht, er war wohl auf dem Gehweg der entgegenkommenden Spur unterwegs. Er hilft mir auf. Fragt ob alles gut ist, trägt mit mir das Fahrrad und mein Gepäck aus dem Fahrradkorb von der Straße. In dem ganzen Schock versichere ich, dass alles gut ist, frage nicht nach Daten, oder ob er den Unfallhergang gesehen hat. Er geht weiter. Ich stehe jetzt auf dem Gehweg und biege den Lenker wieder gerade. Abgesehen von den zertrümmerten Plastikgriffen, dem verbogenen Fahrradkorb und den Schrammen überall am Fahrrad scheint es zumindest noch zu fahren. Trotz Schmerzen in meinem linken Arm packe ich alles zusammen und fahre den letzten Kilometer nach Hause.

So viel zu dem Unfall an sich, ich hoffe ich konnte es nachvollziehbar schildern. Alles was diesem Nachmittag folgte kürze ich nun etwas ab: Zuhause kann ich zum Glück das Footage meiner Handyaufzeichnung am PC auslesen. Nach dieser Erleichterung rufe ich meinen Vater an. Nachdem sich der Stress gelegt hat habe ich doch noch nicht ignorierbare Schmerzen in linken Ellbogen. Mein Vater bringt mich mit dem Auto in die Notaufnahme. Nach 7 Stunden warten und stetig schlimmer werdenden Schmerzen steht die Diagnose: Radiusköpfchenfraktur.

Das Bild zeigt einen deutschen Arztbericht (Kurzbericht) über die ambulante Behandlung eines Patienten am 14.05.2024.  Der Patient erlitt einen Fahrradsturz, bei dem er sich eine Radiusköpfchenfraktur links zuzog. Der Bericht dokumentiert den Unfallhergang, den klinischen Befund, die durchgeführte Röntgenuntersuchung und die Behandlung (Schienung, Medikamente, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).  Es wird eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt empfohlen, sowie eine Wiedervorstellung in der Klinik.
Das Bild zeigt ein Blatt Papier mit einem kurzen Text. Der Text teilt mit, dass aufgrund fehlender Zulassung weitere Leistungen zu Lasten der Krankenkasse nicht erbracht werden können.  Es ist ein formeller, vermutlich geschäftlicher Hinweis mit einer Unterschriftszeile.  Ein Teil des Textes, die Unterschrift, ist geschwärzt.

Mit Gips und Schmerzmittel fahren wir direkt weiter zur Polizei. Ich stelle Strafanzeige, gebe eine Kopie der Dashcam-Aufzeichnung auf USB-Stick ab.

Am nächsten Tag beauftrage ich meinen Anwalt mit der Angelegenheit. Während der nächsten sechs Wochen bis ich den Gips abbekomme höre ich weiter nichts, außer, dass sich um die Sache gekümmert wird. Nach Gipsentfernung, Physiotherapie und Aufbautraining ist es nun schon einige Monate her.

Auf Nachfrage über meinen Anwalt sei das Ganze mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft. Eines Abends bekomme ich einen Anruf – eine Frau meldet sich. Sie wolle sich für den Unfall entschuldigen, es tue ihr leid heißt es auf meiner Mailbox. Zu diesem Zeitpunkt hat die Polizei noch in keinem Ton geäußert, dass der Täter ermittelt wurde geschweige denn zur Aussage auf dem Revier war. Das musste ich selber erfragen, nachdem ich diesen Anruf erhalten habe. Woher der Unfallverursacher meine private Mobilnummer hat? Die Polizei hat diese scheinbar heraus gegeben. Diesbezüglich erfahre ich nichts.

Das Bild zeigt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Memmingen an Herrn Johannes in Neu-Ulm. Es handelt sich um eine Verfügung vom 03.02.2025, in der das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wird.  Die Einstellung wird mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort durch die Beschuldigte begründet, bei dem es zu einer Körperverletzung und Sachschaden kam.
Das Bild zeigt einen zweitseitigen Brief einer Staatsanwältin. Es handelt sich um einen Bescheid in einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und einer Ordnungswidrigkeit.  Die Staatsanwältin stellt fest, dass kein genügender Anlass für eine öffentliche Klage besteht, da der Unfall nicht nachweisbar von der Beschuldigten bemerkt wurde und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.  Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingestellt, die Beschuldigte hat die Möglichkeit, selbst Privatklage zu erheben. Das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit wird ebenfalls eingestellt wegen Verjährung.  Der Bescheid enthält abschließende Hinweise auf die Rechte von Geschädigten und wird elektronisch erstellt, daher fehlt die Unterschrift.

Jetzt sind wir an dem Tag, an dem ich das ganze hier verfasse. Es ist mittlerweile 9 Monate nach dem Unfall. Vor 3 Wochen höre ich von meinem Anwalt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. „Kein öffentliches Interesse“. Man erkenne wohl an, dass die Unfallverurascherin grob Fahrlässig handelte und auch meine Dashcam-Aufnahme wurde als Beweismittel zugelassen, weiter verfolgen und Verurteilen wolle man in diesem Falle aber nicht. Das Geld für die Sachschäden habe ich übrigens auch nocht nicht. Schmerzensgeld handelt mein Anwalt noch mit der Versicherung aus.

Jetzt sitze ich hier also und recherchiere nach Möglichkeiten das ganze für mich zu verarbeiten. Privatklage? Ist das Aufwand und Risiko wert?

Nicht das ich rachsüchtig wäre. Mir geht die ganze Situation nur nicht mehr aus dem Kopf. Offensichtlich hat die Fahrerin hier auch kein bisschen aufgepasst. Sonst hätte sie mich ganz ohne toten Winkel noch vor ihr durch die Windschutzscheibe sehen müssen, wie ich bereits eingebogen war auf dem Weg über die Kreuzung. Ein Glück hatte ich, dass ich nicht 2 Meter weiter vorne war. Dann wäre ich auf der Motorhaube gelandet. Was, wenn das dann auch noch ein Kind gewesen wäre? Meiner Einschätzung nach hätte das ja schon fast tödlich für ein Kind sein können, das zu diesem Zeitpunkt 2 Meter vor mir gewesen wäre.

All diese Gedanken und noch mehr kreisen mir seit nun bald einem Jahr durch den Kopf. Zumindest mal die Überprüfung, ob diese PKW-Fahrerin noch für den Straßenverkehr geeignet ist wäre ein absolutes minimum an Konsequenz für dieses Geschehnis. Aber Nichts …

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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14 Antworten

  1. Avatar von Tim Lemmer
    Tim Lemmer

    Unglaublicher Vorfall Johannes! Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und hoffe, dass du bereits wieder auf deinem Rad sitzt. Ich hatte im Juli 2022 einen Unfall und obwohl die Polizei vor Ort war, um den Unfall aufzunehmen, wurde von meiner Unfallgegnerin im Nachgang doch tatsächlich behauptet, sie wäre nicht am Unfall beteiligt gewesen. Nach fast einem Jahr hat sie dann doch ihre Schuld eingestanden und ich bin danach auch zivilrechtlich gegen sie vorgegangen. Dies würde ich dir auf jeden Fall auch empfehlen und dabei geht es nicht um Rache oder sonstiges, sondern um dein Recht als Verkehrsteilnehmer! Lieben Gruß Tim

  2. Avatar von Singa
    Singa

    Lieber Johannes,
    sehr unschön, was dir da passiert ist. Ich bin der Meinung, dass du auf alle Fälle zivilrechtlich vorgehen solltest. Wieso ich der Meinung bin? Ich hatte einen ähnlichen Fall, den ich allerdings nicht zur Anzeige gebracht habe. Ich wurde ebenfalls von einem Rechtsabbieger übersehen und bin ihm in die Seite reingerauscht. Obwohl ich deutlich schneller als du unterwegs war, ist mir glücklicherweise bis auf eine Stauchung und Schürfwunden nichts passiert. Die Schäden am Fahrrad konnten von einem befreundeten Fahrradmechaniker kostenlos behoben werden. Der Fahrer des PKWs und auch die Beifahrerin haben den Unfall nicht bemerkt und sind von einer netten Radfahrerin, die die Verfolgung aufgenommen hatte, auf den Unfall aufmerksam gemacht worden. Der Unfallverursacher ist dann zum Unfallort zurückgekommen, stellt sich heraus es ist ein Kumpel (damals, heute würde ich ihn eher als Bekannten bezeichnen) von mir. Er hat sich tausendmal entschuldigt und sich erkundigt, wie es mir ginge, mir versichert er würde für alle Kosten aufkommen. Da wir wie gesagt zu diesem Zeitpunkt befreundet waren, hatte sich die Sache für mich erledigt und ich habe nicht die Polizei gerufen. Ich hab sogar extra den befreundeten Fahrradmechaniker (der übrigens auch mit dem Unfallverursacher befreundet war, wir spielen alle in der selben Handballmannschaft) gebeten das möglichst kostensparend zu machen, er hat das dann komplett umsonst gemacht. Ich habe das so dem Unfallverursacher weiter gegeben mit dem Hinweis, dass er vllt einen kleinen Obolus für den Mechaniker springen lassen könnte. Plot-Twist: er hat keinen Cent bekommen. Am nächsten Tag ist mir aufgefallen, dass ich beim Unfall einen meiner neuen AirPods verloren hatte. Das habe ich dem Unfallverursacher mitgeteilt. Er hat dann einen Zettel in der Nähe des Ortes, wo mein AirPod das letzte mal lokalisiert wurde angebracht und damit hatte sich die Sache für ihn erledigt. Keine Nachfrage, ob er mir den ersetzen könnte. Nichts. Das war ärgerlich für mich und an seiner Stelle hätte ich mich massiv geschämt für mein Verhalten, aber ich habe mir neue AirPods gekauft und es darauf beruhen lassen, man ist ja schließlich befreundet. Über all das hatte ich hinweggesehen. Was mich dann aber tatsächlich wütend gemacht hat, ist der Umstand, dass er mir dann in den folgenden Monaten mehrmals Links in Gruppen-Chat der Mannschaft geschickt hatte zum sicheren Radfahren. Absolut schäbig. In Gesprächen mit anderen Mannschaftsmitgliedern hat er dann Dinge geäußert wie: Bei einem Unfall gäbe es keine Täter und Opfer sowie ich sei auch Schuld an dem Unfall, weil ich zu schnell gefahren wäre. Was habe ich draus gelernt? Manche Menschen lernen nur, dass sie verantwortungsbewusst mit ihrem KFZ umgehen müssen, wenn man sie dafür auch entsprechend zahlen lässt. Eine Zivilklage von deiner Seite hätte damit nichts mit Rachsüchtigkeit zu tun, sondern wäre ein angebrachter Denkzettel. Ich jedenfalls habe aus dieser Lektion gelernt und würde mich komplett anders verhalten, als ich es damals gemacht habe.

  3. Avatar von Martin
    Martin

    Wenn dieser Einschlag wirklich nicht bemerkt wurde, ist die Tauglichkeit zur Führung eines KFZ anzuzweifeln.

  4. Avatar von Laura
    Laura

    Hallo Johannes,

    was ich an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen würde, ist, gegen den Entscheidungsbescheid eine Beschwerde einzulegen gem. § 172 I StPO.

    (§ 172
    Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
    (1) 1Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. 2Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt.)

    Nachdem der Einstellungsbescheid keine Belehrung über die Frist enthält, dürfte dies auch noch zulässig sein.
    Das ist ein ganz normales Verfahren, gerade in Verkehrssachen sind junge überarbeitete Staatsanwälte und Staatsanwältinnen am Werk.

    Das hat @Duisburger auch empfohlen.

    Ich bin selbst in der Rechtsberatung tätig und habe schon die merkwürdigsten Einstellungen gesehen.

    Daneben steht es dir frei, dich selbständig an die Fahrerlaubnisbehörde zu wenden mit deinem Video und Beschreibung deines Sachverhaltes. Diese kann auch von der Staatsanwaltschaft unabhängige Entscheidungen treffen und Überprüfungen veranlassen.

    Die Staatsanwaltschaft gibt nicht bei jedem Verstoß eine Meldung an die (Fahrerlaubnis-) Behörde ab.

    Bei Formulierungsunsicherheiten bin ich gern behilflich.

    Viele Grüße

  5. Avatar von Duisburger
    Duisburger

    Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft einlegen! In meinem Fall hat das was gebracht und der Unfallgegner wurde doch noch bestraft.

  6. Avatar von Patrick
    Patrick

    Ich möchte dir hier nur sagen, dass ich in Gedanken bei dir bin und vielen Dank für das Teilen dieses Erlebnisses.

  7. Avatar von MitDemRadl
    MitDemRadl

    Zu der Herausgabe der Telefonnummer:
    Ich wurde mal als ersthelfende Person bei einem Fahrradunfall aufgenommen. Die Polizei rief mich kurze Zeit danach an nur um zu fragen, ob sie meine Telefonnummer an die verunfallte Person weiter geben dürften; diese würde sich gerne bedanken.

    Alles andere Vorgehen ist nicht datenschutzkonform und kann auch als Beschwerde ggf. bei einer anderen Dienststelle eingereicht werden.

  8. Avatar von Daniel
    Daniel

    Unsere Justiz und unser Rechtssytem gehört einfach von vorne bis hinten überarbeitet. Erstmal muss man irgendwie dafür sorgen, dass Staatsanwälte nicht ihre eigene persönliche Auffassung in so eine Entscheidungsfindung einbringen können. Verfahren dürfen nicht mehr so schnell eingestellt werden können.

    Es ist auffällig, dass Anzeigen von Fahrradfahrern vorrangig eingestellt werden. Hier ist eine eindeutige Befangenheit von Staatsanwälten zu erkennen.

  9. Avatar von Daniel
    Daniel

    Ich hasse Autofahrer einfach so sehr. Ich hasse sie so sehr, ich kann diesen Hass nicht in Worte fassen.

  10. Avatar von sinform
    sinform

    „Der Beschuldigten fällt nicht nachweisbar kein grober Verkehrsverstoß zur Last.“ Was ist mit dem einfach drüber rasen über eine offensichtliche Radwegefurt? Ich würde hier ein Verstoß gegen die Pflichten aus §§ 9 III, 8 II StVO sehen, da die Geschwindigkeit in keiner Weise vermindert wurde. Die Fahrerin hat doch überhaupt nicht auf den Radverkehr geachtet, zumal sie das Opfer beim Überholen hätte sehen MÜSSEN. Wenigstens mit der roten Furt hätte sie den Radweg erkennen müssen und wissen müssen, dass sie hier auf Radverkehr zu Achten hat.

    Bzgl. der möglicherweise ungefragten Weitergabe der Telefonnummer durch die Polizei könnte mal eine E-Mail an die vorgesetzte Stelle nicht schaden, um auf den evtl. schludrigen und wohl rechtswidrigen Umgang mit Opferdaten hinzuweisen.

  11. Avatar von Besorgter Bürger
    Besorgter Bürger

    Furchtbar was du erleben musstest.
    Es besteht definitiv öffentliches Interesse, dass solche Personen verfolgt werden und nie mehr ein Auto bewegen dürfen. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis sie jemanden totfährt. Und dann ist das Geschrei wieder groß, wie konnte das passieren, war ja schon aktenkundig. Opferschutz muss einfach wichtiger sein als Täterschutz.

  12. Avatar von WuhletalRadler
    WuhletalRadler

    Zuerst, ich hoffe der Einsender, kann wieder unbeschwert und Schmerzen Radfahren.

    Ich habe es zwar schon auf YouTube geschrieben, aber auch nochmal hier.
    Da bekomme ich als nicht beteiligter massiv Puls, dass ist doch Rechtsbeugung im Amt, Sie suchen aktiv noch Gründen, warum Sie nichts machen müssen. Danke für nichts werte Staatsanwaltschaft.

    Kein öffentliches Interesse? Wtf solche Menschen möchte man im Straßenverkehr nicht treffen, egal ob im Auto, auf dem Rad oder als Fußgänger, damit sehe ich hier ein massives Öffentliches Interesse außer vll. bei Privatjetnutzern.
    Die Fahrerin war rücksichtslos as fuck unterwegs und nimmt bewusst den Tod oder eine schwere Verletzung in den Kauf um paar Sekunden zu sparen und lässt Ihn bewusst liegen.
    Oder Variante 2 sie ist so abgelegt oder anderweitig eingeschränkt, dass sie wirklich nichts mitbekommen hat. Übersehe ich eine 3. Erklärung?
    Mir ist am Ende des Tages egal, warum jemand umgekachtelt wird, aber solche Situationen müssen mindestens zum DAUERHAFT Einzug der Fahrerlaubnis führen.

    Alleine die Formulierung „mit dem Heck touchiert“ alleine dafür müsste man die Staatsanwaltschaft verklagen, das ist eine absolute Verniedlichung und verfälschen der Fakten. In dem Video kann man klar sehen, dass die Szene eine komplett andere war so wie hier geschrieben.

    Ich reiße auch hier das Zitat von einem Kanzlerkandidaten aus dem Kontext: „wie viele müssen noch sterben und verletzt werden?“

  13. Avatar von Tim
    Tim

    Wie zur Hölle kann ich denn nicht merken, dass ich einen Radfahrer angefahren und zum Sturz gebracht habe??? Alleine das wäre für mich schon Grund, die Fahrtauglichkeit der Dame überprüfen zu lassen. Das ganze hier bringt meinen Puls schon wieder in den roten Bereich und das kotzt das so dermaßen an!! Es ist echt unglaublich, mit was man als Autofahrender durchkommt.

    Mit Rechtsschutzversicherung würde ich in dem Fall wahrscheinlich eine Privatklage einreichen.

  14. Avatar von Dr. Volker Degenhardt
    Dr. Volker Degenhardt

    Grob fahrlässig und rücksichtslos agierende Kraftfahrer sind die größte Gefahr im Alltag. Es ist die Pflicht von Polizei und Justiz für Sicherheit zu sorgen und das Recht durchzusetzen. Gerade Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung sind in hohem Maße verwerflich. Insofern sehe ich erhebliches öffentliches Interesse.

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