#017: »Du Hurensohn. Ich schlag dich tot.«

📅 März 2024   🏛️ Staatsanwaltschaft Offenburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe   💬 1 Kommentare Kommentar schreiben

Ein Autofahrer überholte einen Radfahrer riskant, bremste abrupt, sodass der Radfahrer zu Sturz gebracht wurde. Danach bedrohte der Autofahrer ihn verbal und fuhr davon. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, trotz der Gefährdung und Drohungen.


Ich bin am 01.03.2024 abends mit dem Fahrrad und Anhänger zum Einkaufen gefahren. Außerorts auf der K5300, kurz vor dem Ortsschild Oppenau, kam von hinten ein Golf GTI über eine Kuppe angeschossen. Die Straße ist nur etwa 4 m breit, ein legales Überholen also nicht möglich. Da es keinen Gehweg gibt, laufen hier häufig Fußgänger auf der linken Seite. Wären hinter der Kuppe Fußgänger gewesen, hätte der Golf sie mit geschätzten 100 km/h ungebremst überfahren. Trotzdem überholte der Golf extrem knapp und machte direkt vor mir eine Vollbremsung (vermutlich als Rache für mein Schreien). Ich musste nach links ausweichen, bin dabei am linken Außenspiegel des Golfs hängengeblieben und in eine Einfahrt gerutscht. Dabei habe ich mir den Finger und Knöchel verstaucht und das Hinterrad verbogen.

Das Bild zeigt einen Teil eines blauen Fahrrads, genauer gesagt den Bereich um das Hinterrad.  Der Fokus liegt auf dem Fahrradrahmen, dem Hinterrad, der Kette und den Speichen. Ein Teil des Rahmens ist mit einem roten Kreis markiert. Das Fahrrad steht auf einem Pflastersteinweg.

Der Golffahrer stieg aus und rief: „Du Hurensohn! Ich schlag dich tot!“ und lief aggressiv auf mich zu. Über mir ging aber ein Fenster auf, und eine Frau schaute heraus, woraufhin der Golffahrer seinen Angriff abbrach. Er begutachtete seinen Spiegel, während er über Radfahrer allgemein schimpfte. Er sagte noch: „Wenn der Spiegel kaputt wäre, wärst du tot!“ und stieg wieder in sein Auto. Ich forderte ihn auf, hierzubleiben, da er sonst Unfallflucht begehen würde. Der Golffahrer erwiderte nur: „Du kannst froh sein, dass mein Neffe dabei ist, sonst wärst du tot!“ (auf dem Beifahrersitz saß ein 12–14-jähriger Junge). Dann fuhr er mit aufheulendem Motor davon. Ich konnte ein kurzes Video machen, auf dem ich das Kennzeichen vorlese und man Auto und Fahrer sieht.

Ich rief die Polizei, welche den Unfall aufnahm. Die Beamten wirkten zuversichtlich, dass sie den Fahrer ermitteln können und dass die Straftaten verfolgt werden. Lediglich bei der Beleidigung und Bedrohung sagten sie: „Das wird wahrscheinlich eingestellt, wenn der Fahrer noch nicht als Axtmörder bekannt ist.“ Da ich nur leichte Schmerzen hatte, lehnte ich einen Rettungswagen ab, um keine Ressourcen unnötig zu blockieren.

Ich schob mein Fahrrad nach Hause, wobei ich zunehmend stärkere Schmerzen bemerkte. Mein Bruder fuhr mich dann in die Notaufnahme, weil es Freitagabend war und ich nicht bis Montagmorgen warten wollte.

Am 13.07. kam das Einstellungsschreiben von der Staatsanwaltschaft. Es wurde schnell klar, dass die Staatsanwaltschaft sich nur sehr oberflächlich mit dem Fall beschäftigt hat, da es einige inhaltliche Fehler gab. Auch wurden subjektive Einschätzungen und Schutzbehauptungen des Autofahrers als Tatsachen übernommen und nicht überprüft. Zum Beispiel sagte der Autofahrer aus, das Überholen sei „unproblematisch möglich gewesen“. Die Staatsanwaltschaft hat also nicht einmal überprüft, wie breit oder einsehbar die Straße an der Stelle war.

Die Staatsanwaltschaft behauptet auch, der Autofahrer habe an der Kreuzung gehalten und nicht vorher, was gegen einen Brake-Check spreche. Auf dem Video sieht man eindeutig, dass der Golf 15–20 m vor der Kreuzung steht. Auch hier hat die Staatsanwaltschaft einfach die Aussage des Autofahrers unüberprüft als Tatsache hingestellt.

Das Bild zeigt einen Brief der Staatsanwaltschaft Offenburg. Es handelt sich um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Beschuldigte soll einen Fahrradfahrer mit Anhänger überholt und dabei dessen Außenspiegel umgeklappt haben. Das Verfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Brief enthält persönliche Daten, die unkenntlich gemacht wurden.
Das Bild zeigt die zweite Seite eines Gerichtsdokuments.  Der Text beschreibt einen Verkehrsunfall und die anschließende juristische Auseinandersetzung. Es geht um Beschuldigungen gegen den Fahrer eines Autos wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung. Aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen und fehlender Beweise wird das Verfahren eingestellt.
Das Bild zeigt die Seite 3 eines Schreibens der Staatsanwaltschaft.  Der Text beinhaltet die Einstellung eines Verfahrens wegen einer öffentlichen Klage und Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verjährung.  Es folgt eine Belehrung über das Beschwerderecht mit Angabe der Frist und der zuständigen Stellen (Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Offenburg).  Das Schreiben wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.

Die Staatsanwaltschaft gibt uns hier außerdem eine Anleitung, wie man straffrei Unfallflucht begehen kann. Man muss einfach nur behaupten, man habe mit dem Opfer gesprochen und sich darauf verständigt, keine Polizei zu rufen. Da es für das Opfer quasi unmöglich ist, das Gegenteil zu beweisen, kommt der Täter damit immer durch. Den Straftatbestand können wir also abschaffen.

Ich habe natürlich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Auch diese hat sich mit dem Fall nicht näher beschäftigt und ist auf meine Beschwerde inhaltlich nicht eingegangen, sondern hat einfach nur die Fehler aus dem ersten Schreiben wiederholt und neue Fehler eingebaut.

Das Bild zeigt eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Der Beschwerdeführer kritisiert die Staatsanwaltschaft Offenburg wegen der Einstellung von Anzeigen wegen gefährlicher Fahrmanöver von Autofahrern gegenüber Radfahrern.  Als Beispiel wird der Fall von Andreas Mandalka genannt, der letztendlich durch ein solches Ereignis ums Leben kam. Die Beschwerde argumentiert, dass die Begründungen der Staatsanwaltschaft fragwürdig und widersprüchlich seien.
Das Bild zeigt einen Auszug aus einem schriftlichen Bericht, vermutlich ein Polizeibericht oder eine Zeugenaussage. Der Text beschreibt einen Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Fahrrad.  Der Fahrradfahrer behauptet, der Autofahrer habe ihn absichtlich ausgebremst und  in einen gefährlichen Überholvorgang verwickelt, um ihn zu bestrafen ("Revanche-Aktion"). Der Autofahrer hingegen behauptet, sein Handeln sei unproblematisch gewesen. Der Bericht beschreibt die unterschiedlichen Sichtweisen der beteiligten Parteien und deutet auf einen Konflikt mit gewalttätigen und beleidigenden Elementen hin.  Im Kern steht die Frage, ob der Unfall ein fahrlässiges Ereignis war oder ein vorsätzlicher Akt der Gewalt.
Das Bild zeigt ein Dokument, das aussieht wie eine formelle Beschwerde an eine Behörde, vermutlich die Polizei oder eine Verkehrsbehörde.  Der Beschwerdeführer beschreibt einen Vorfall, bei dem er von einem Autofahrer gefährdet, verletzt und beleidigt wurde.  Der Autofahrer soll nach dem Vorfall geflüchtet sein. Der Beschwerdeführer hat ein Video des Vorfalls aufgenommen, auf dem das Kennzeichen des Fahrzeugs zu sehen ist, und er legt dar, warum er die Polizei hinzuziehen wollte.  Der Text argumentiert, dass das Überholmanöver des Autofahrers grob verkehrswidrig war und eine Gefährdung im Sinne von § 315c und § 315b StGB darstellt. Der Beschwerdeführer bittet um Prüfung des Falls und die Verfolgung der Straftaten.

So ist es laut Oberstaatsanwaltschaft zum Beispiel möglich, dass der Autofahrer die nahende Kreuzung spät erkannte und daher plötzlich eine Vollbremsung machte. In dem Fall hätte der Autofahrer zwar eindeutig bei unklarer Verkehrslage überholt, aber das scheint der Oberstaatsanwaltschaft nicht aufzufallen. Außerdem hätte die Oberstaatsanwaltschaft erkennen müssen, dass der Autofahrer ortskundig ist und daher die Kreuzung kennt. Er wohnt in der Gegend, hat seinen Neffen abgeholt, und das ist die einzige Straße dorthin. Außerdem ist die Straße eine Sackgasse, das heißt, er muss kurz vorher schon einmal an der Stelle in der anderen Richtung gefahren sein.

Das Bild zeigt ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.  Es handelt sich um eine Antwort auf eine Beschwerde bezüglich eines Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Beschwerde wurde abgewiesen, da die Verfügung der Staatsanwaltschaft Offenburg der Sach- und Rechtslage entspricht und kein hinreichender Tatverdacht besteht.  Der Name des Beschwerdeführers und weitere Details wurden im Bild unkenntlich gemacht.
Das Bild zeigt zwei Seiten eines schriftlichen Gerichtsbeschlusses (oder eines ähnlichen Dokuments) auf Deutsch. Der Text beschreibt eine rechtliche Auseinandersetzung, wahrscheinlich im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Es wird eine Aussage-gegen-Aussage-Situation geschildert, wobei der objektive Beweislage weder die Version des Beschwerdeführers noch die des Beschuldigten eindeutig bestätigt. Der Beschluss erklärt die Entscheidung, die Ermittlungen nicht wiederaufzunehmen, da keine neuen Gesichtspunkte gefunden wurden und der Vorwurf beleidigender Äußerungen sich nicht belegen lässt.
Das Bild zeigt die Seite 3 eines Dokuments, das Informationen über die Einreichung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe) enthält. Das Dokument beschreibt die Frist, die notwendigen Informationen und die zulässigen Wege der Einreichung (Post, Fax oder elektronisch über ejustice-bw.de). Der Text ist ein amtlicher Hinweis, vermutlich von einer Oberstaatsanwältin verfasst.

Der Sachschaden war zum Glück niedrig und die Verletzungen sind gut verheilt. Trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack, dass der gewaltbereite Autofahrer ungestraft weiterfährt, obwohl er eine akute Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen darstellt. Die Staatsanwaltschaft weigert sich schlichtweg, ihre Arbeit zu machen. Aus meiner Sicht ist sie mitverantwortlich für alle zukünftigen Gefährdungen und Verkehrsstraftaten, die der Autofahrer mit Sicherheit begehen wird. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist an dieser Stelle verflogen.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


Fall aus

veröffentlicht am

Schlagwörter:

Das hat für mich Interesse

Hinterlasse einen Kommentar, um dein Interesse an diesem Fall Kund zu tun! Je mehr Menschen dies tun um so besser! (Die Beiträge werden manuell freigeschaltet)

Eine Antwort

  1. Avatar von Daniel
    Daniel

    Unfassbar, was man sich auf der Straße alles erlauben kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert