Ein Autofahrer ist plötzlich und relativ schnell in engem Bogen in eine Einfahrt abgebogen und hat dabei den Radweg gekreuzt. Ich konnte nicht mehr bremsen oder ausweichen und bin mit dem Auto kollidiert.

Ich wurde zu dem Unfall von der Polizei schriftlich als Zeuge vernommen (vor Ort konnte ich nicht vernommen werden, da ich ins Krankenhaus eingeliefert wurde). In diesem Rahmen habe ich am 17.12.2023 Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet.

Am 15.1.2024 wurde das Strafverfahren „mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt und mir dies in einem Brief vom 21.1.2024 mitgeteilt. (Als Ordnungswidrigkeit wurde es wohl noch verfolgt.)


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