Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.
Das Verfahren wurde aber eingestellt:

📅 Mai 2023 🏛️ Amtsanwaltschaft Berlin 💬 0 Kommentare Kommentar schreiben
Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.
Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.
Das Verfahren wurde aber eingestellt:
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