#007: 20-30cm Abstand

📅 Mai 2023   🏛️ Amtsanwaltschaft Berlin   💬 0 Kommentare Kommentar schreiben

Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.


Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.

Das Verfahren wurde aber eingestellt:

Das Bild zeigt einen Bescheid der Amtsanwaltschaft Berlin vom 22. Juli 2023. Der Bescheid informiert den Empfänger darüber, dass ein Verfahren wegen Nötigung eingestellt wurde, da lediglich eine Ordnungswidrigkeit (Missachtung des Sicherheitsabstands) vorliegt. Das Verfahren wurde an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet. Der Bescheid enthält zudem eine Belehrung über die Möglichkeit der Beschwerde.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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