Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.
Das Verfahren wurde aber eingestellt:

📅 Mai 2023 🏛️ Amtsanwaltschaft Berlin 💬 1 Kommentare Kommentar schreiben
Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.
Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.
Das Verfahren wurde aber eingestellt:
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Das Verhalten des Fahrers ist schockierend aber nicht überraschend. Leider halten sich viel zu viele Kraftfahrer nicht an die StVO und gefährden dabei andere Verkehrsteilnehmer. Sie werden dadurch in ihrem Verhalten bestärkt, dass sie von den Strafverfolgungsbehörden dafür regelmässig trotz eindeutiger Beweise „laufen gelassen“ werden, sprich diese Art von Verfahren einstellt. Als Radfahrer wird mir dadurch die tatsächliche und gefühlte Sicherheit im Strassenverkehr genommen.
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