#001: »Warum muss man denn an so einer Stelle überholen?«

📅 Dezember 2023   🏛️ Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   💬 0 Kommentare Kommentar schreiben

Am 5.12.2023 um 14.25 Uhr befuhr ich mit meinem Fahrrad die A-str. in [Ort] in Richtung [Ort]. Ich hatte meine Lichter am Fahrrad eingeschaltet und eine ADAC-Warnweste an.


Am 5.12.2023 um 14.25 Uhr befuhr ich mit meinem Fahrrad die A-str. in [Ort] in Richtung [Ort]. Ich hatte meine Lichter am Fahrrad eingeschaltet und eine ADAC-Warnweste an. Etwa auf Höhe der Hausnummer 24 bemerkte ich im Rückspiegel einen sich rasch nähernden PKW.

Etwa auf Höhe Hausnummer 21 beschleunigte ich nochmal, da ich in der Ferne einen Transporter in die A-str. einbiegen sah und das rechtsseitige Verkehrshindernis (Betonblumenkasten) passierte, bevor ich für den vorfahrtsberechtigten entgegenkommenden Transporter zu einem Hindernis werden konnte.

Nach meiner Durchfahrt verringerte der Transporter seine Geschwindigkeit und signalisierte dem hinter mir befindlichen PKW den Verzicht auf seine Vorfahrt durch mehrmaliges aufblenden des Fernlichts. Kurz nach Ende der Bebauung der A-str. sah ich in meinem Rückspiegel den sich rasant nähernden PKW und blieb (weniger als 80 cm) am rechten Fahrbahnrand und signalisierte durch Handzeichen meine Absicht nach rechts auf die B-str. abzubiegen.

In diesem Moment überholte mich besagter PKW und bog entgegen meiner Annahme jedoch nicht nach links auf die Straße B-str. ab, sondern fuhr vor mir nach rechts und schnitt dabei meine Fahrspur derart, dass sich mein linker Fuß samt Pedal im hinteren rechten Radkasten verfing.

Eine Bremsung meinerseits führte durch schnelles Abfangen nicht zum Fall. Ich hielt rechts an und schaute dem PKW hinterher. Ich erinnere mich noch, dass ich mein Fahrrad bis kurz nach der Zugbrücke auf den Gehweg schob. Der Unfallverursacher verringerte seine Geschwindigkeit und kam dann etwa 20-30m vor der C-str zum Stillstand.

Zwischenzeitlich hielt der Zeuge [Name] neben mir, stieg aus und erkundigte sich nach meinem Befinden. Ich nahm meinen Fahrradhelm ab, entkleidete meinen Kopf (Sturmhaube und Mütze). Zu diesem Zeitpunkt stand ich unter dem Eindruck des Geschehenen erinnere mich noch (unsicher) an das Kennzeichen [KFZ] des Unfallverursachers und an eine Beifahrerin mit rötlich gefärbten Haaren.

Der nun ausgestiegene Fahrer fragte ebenfalls ob alles in Ordnung sei. Ich tat kund, der Fuß schmerzte leicht, der linke Schuh, sowie die Pedale sind beschädigt. Ich fragte rhetorisch „warum muss man denn an so einer Stelle überholen?“. Auch der Zeuge [Name] bestätigte nochmal, dass ihm frühzeitig die hohe Geschwindigkeit und Fahrlässigkeit beim Abbiegevorgang des Verursachers aufgefallen sei („…kam rausgeschossen“).

Nachdem der Verursacher sich über die Fahrtauglichkeit vergewissert hat, hat er mir eine Handynummer und den Namen [Name] gegeben. Er verabschiedete sich dann mit dem Hinweis, ich solle mich melden, wenn was ist und er habe es eilig aufgrund eines Termins.

Ich tauschte noch Daten mit Herrn [NameZeuge] aus und fuhr dann mit dem Fahrrad nachhause. Dabei blockierte die Kette beim Umschalten vom ersten in den zweiten Gang der vorderen Ritzel.

Ich meldete mich um 15.09 Uhr bei meiner Arbeitsstelle um den Wegeunfall zu melden, lehnte aber eine ärztliche Untersuchung des linken Fußes ab, da dieser weder sichtbare Verletzungen, noch spürbare Schmerzen aufwies. Auch am heutigen Tage danach bin ich körperlich absolut unversehrt.

Das Bild zeigt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom 23.01.2024 zu einem Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung.  Die Ermittlungen wurden eingestellt, da kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.  Der Beschuldigte soll zwar leichtfertig gehandelt haben, die Verletzungen waren jedoch nicht schwerwiegend genug für eine zwingende Strafverfolgung.  Die Akte wurde an die Bußgeldstelle weitergeleitet, da eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt.
Das Bild zeigt ein Blatt Papier mit einem kurzen, formellen Schreiben. Es handelt sich um eine Mitteilung vom Staatsanwalt und einer Justizangestellten, in der erklärt wird, dass etwaige Schadenersatzansprüche durch eine bestimmte Einstellung nicht berührt werden und der Zivilrechtsweg offen steht. Der Text ist knapp und sachlich gehalten.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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