#033: Eng überholen – »Ist doch nichts passiert.«

📅 Mai 2025   🏛️ Amtsanwaltschaft Berlin   💬 0 Kommentare Kommentar schreiben

Ein smart-Fahrer überholt zu eng und will sich dann keiner Schuld bewusst sein, und versucht sich als das Opfer darzustellen.


Am 15. Mai 2025 um 08:51 Uhr befuhr ich die Prinzenstraße in Berlin in südlicher Richtung, als ich von einem silbernen Smart viel zu eng und zudem unnötiger weise überholt wurde.

Das Überholmanöver war so knapp, dass ich bedrängt und gefährdet wurde. Ich sprach den Fahrer anschließend auf sein Verhalten an. Er gab den Vorfall zwar zu – mit den Worten „War doch nicht mit Absicht“ –, versuchte ihn aber gleichzeitig zu verharmlosen „Ist doch nichts passiert“.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs reagierte er zunehmend aggressiv, beleidigte mich als „krank im Kopf“ und sah sich selbst als Opfer der Situation.

Als ich mich schließlich wieder von seinem Fahrzeug entfernte, rief er mir noch die Beleidigung „Flachwichser“ hinterher.

Ich habe den Vorfall angezeigt – wegen eines Verstoßes gegen § 5 Absatz 4 StVO (Überholen mit unzureichendem Seitenabstand) sowie wegen Beleidigung nach § 185 StGB.

Solche Situationen sind leider kein Einzelfall. Sie zeigen, wie gefährlich es werden kann, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden ignoriert wird – und wie schnell Rücksichtslosigkeit in offene Aggression umschlägt. Ich wünsche mir, dass solche Vorfälle ernster genommen werden und zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr führen.

Die Anzeige wurde dann an die Amtsanwaltschaft in Berlin übermittelt.

Im Schreiben vom 8. Oktober wurde mir dann mitgeteilt, das trotz Täterbeschreibung und Foto des Täters niemand ermittelt werden konnte.

Das Bild zeigt ein Schreiben der Amtsanwaltschaft Berlin. Es handelt sich um die Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Beleidigung eingestellt wurde, da es nicht gelungen ist, einen Täter zu ermitteln. Der Fahrzeughalter konnte nicht ermittelt werden. Der Brief enthält den Hinweis, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden kann, wenn sich innerhalb der Verjährungsfrist neue Anhaltspunkte ergeben. Er enthält außerdem Kontaktinformationen und Öffnungszeiten der Amtsanwaltschaft.
ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.

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