⚠️ Dies ist explizit keine Rechtsberatung! Wenn du z.B. im ADFC bist, dann kannst du dort eine rechtliche Erstberatung machen.
Erste Schritte
- Eigenschutz zuerst: Prüfe, ob du aufstehen und dich z.B. auf den Gehweg retten kannst.
- Bitte Passantinnen und Passanten, die Unfallstelle abzusichern, wenn du selbst dazu nicht in der Lage sind.
- Nehme Erste Hilfe in Anspruch, zum Beispiel bei Blutungen oder zur Wärmeerhaltung.
- Rufe bei einem Personenunfall in jedem Fall die Polizei, damit der Unfall rechtssicher dokumentiert wird.
- Wähle gegebenenfalls den Notruf oder bitte Passantinnen und Passanten darum.
- Übergebe deinen Helm dem Rettungsdienst, er gibt Aufschluss über die Schwere möglicher Verletzungen.
- Lasse dich bei Arbeits- oder Wegeunfällen immer in einer Klinik untersuchen und die Verletzungen dokumentieren.
- Beachten Sie, dass dein Fahrrad in der Regel von der Polizei gesichert wird, ein Transport im Rettungswagen ist nicht möglich.
- Erstelle zeitnah ein Gedächtnisprotokoll des Unfallhergangs. Es könnte für Versicherungen oder Gerichtsprozesse wichtig werden.
Weitere Tipps:
- Wenn der Bauch gegen den Lenker oder so gestoßen ist oder der Kopf den Boden berührt hat: 112 und Rettungswagen anfordern. Passanten die Verletzungen zeigen, damit diese zur Not die Infos weiter geben können. (In beiden Fällen kann es zu inneren Blutungen kommen, die zu einer schlagartigen Verschlechterung bis hin zur Ohnmacht führen können, sich aber in der Klinik leicht ausschließen lassen)
- Wenn ein Krankenwagen benötigt wird 112. Die 110 ist langsamer.
- Die Polizei wird einen vermutlich fragen, ob man Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen möchte. Auch wenn die Polizei einen davon ein wenig abbringen möchte ist meiner Meinung nach „Ja“ die sinnvollste Antwort.
So schnell wie möglich nach dem Unfall / Vorfall
- Zeitnah eigenes Gedächtnisprotokoll des Unfalls anfertigen (z.B. in der Notaufnahme). Versuche das Erstellungsdatum zu sichern (Foto davon per Mail an sich selbst verschicken oder so)
- Auch bei leichten Verletzungen allein schon wegen des Unfallberichts in die Notaufnahme. Ist für den Nachweis der Körperverletzung notwendig und hilft auch beim Schmerzensgeld.
- Lass dir den Polizeibericht vorlesen, oder lese ihn selbst. Auch von diesem lohnt sich ein Abschnitt im Gedächtnisprotokoll, denn solange man nicht Beschuldigter ist, kann man den nicht wieder ohne weiteres einsehen.
- Schreibe zusätzlich alles auf was dir einfällt. Je mehr Details du für dich festhalten kannst umso besser. z.B.
- Wie war die Verkehrssituation?
- War es laut/leise?
- Wie waren die Lichtverhältnisse?
- Wie war die Straße, nass?
- War die Straße sauber?
- Wenn es sich über eine längere Strecke zog, fertige eine Karte an.
- Wie warst du gekleidet?
Im Nachgang, wenn Einstellung kommt (Privatklage)
- Vermutlich bekommt man nach einer Weile (evtl. mehrere Monate) Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse auf den Privatklageweg verwiesen und an eine Verwaltungsbehörde abgegeben wird zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten. Davon hört man nichts mehr.
- Jetzt kann man den Privatklageweg bestreiten.
- Dafür ist, wenn man die Möglichkeit hat sich damit auseinander zu setzten kein rechtlicher Beistand notwendig. Zumindest bis das Verfahren am Gericht angenommen wurde.
- Überlege dir warum du dir den Aufwand machst und definiere dir realistische Mindestziele.
- Lege die Unterlagen gewissenhaft ab.
Privatanzeige stellen
Verfahren wird an den Privatklageweg abgegeben. Dann gibt es drei Möglichkeiten:
- Nichts tun. Dann passiert auch nichts weiter, außer eventuell einem Bußgeld.
- Wenn beide Parteien in der selben Gemeinde leben, dann ist der Privatklage ein Sühneverfahren vorgeschaltet.
- Privatklage am Gericht einreichen.
Bei der Privatklage übernimmt man selbstständig bzw. der von einem beauftragte Rechtsanwalt die Rolle der Staatsanwaltschaft. Meiner hat mir (aus Kostengründen) Mut gemacht, das bis zur Aufnahme des Verfahrens an Gericht alleine durch zu ziehen.
Das Sühneverfahren ist vom Gemeindevorstehenden oder einer von diesem beauftragten Person durchzuführen. (In Städten meist die Juristische Abteilung).
Unabhängig davon steht das zivilrechtliche Verfahren, in dem es um Schmerzensgeld und Schadensersatz geht.
Man kann beide zu einem sogenannten Adhäsionsverfahren zusammenführen. Dann wird beim Strafrechtlichen Verfahren auch gleich noch die zivilrechtlichen Ansprüche verhandelt. Vermutlich werden so Privatklagen eher angenommen, da so oder so ein Gericht (wenn auch ein anderes) das Verfahren aufnimmt.
Mit Hilfe von drumpiano zusammengestellt.