Der Vorfall
Am frühen Nachmittag des 8. Oktobers 2025 war der Betroffene mit einem voll beladenen Lastenrad (65 kg Cateringessen) unterwegs. An einer Stelle, an der er täglich vorbeifährt, kam ihm ein PKW entgegen. Der Radfahrer hielt bewusst etwa einen Meter Abstand zu den parkenden Autos, um „Dooring“-Unfällen auszuweichen.


Doch statt eine breite Lücke zu nutzen, fuhr der Autofahrer ungebremst weiter – so nah, dass der Außenspiegel des Autos den linken Arm des Radfahrers oberhalb des Handgelenks traf.
Durch den Aufprall wurde der Arm des Radfahrers ruckartig nach hinten gezogen, was zu einem schweren Rückfall seines Impingement-Syndroms in der linken Schulter führte. Trotz sofortiger Vollbremsung und dem Loslassen des Lenkers konnte er den Zusammenstoß nicht vermeiden. Der Autofahrer fuhr ohne anzuhalten weiter.
Die Reaktion der Behörden
Der Betroffene alarmierte die Polizei, die nach längerer Wartezeit eintraf. Die Beamten zeigten sich überrascht, dass es Dashcam-Aufnahmen von Fahrrädern gibt – und dass ein Autofahrer nach einem solchen Vorfall einfach weiterfahren ist. Das Video wurde sichergestellt und an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben.

Doch nach fast drei Monaten erhielt der Radfahrer den Bescheid: Das Verfahren wurde eingestellt. Die Begründung:
„Die Beschuldigte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Die verursachten Verletzungen sind relativ gering.“
Die Staatsanwaltschaft verwies den Fall an die Verwaltungsbehörde – zivilrechtliche Ansprüche blieben unberührt.
Warum das nicht akzeptabel ist
- Flucht nach einem Unfall: Der Autofahrer entfernte sich unaufgefordert vom Unfallort – ein klarer Verstoß gegen § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Doch selbst dies rechtfertigt laut Staatsanwaltschaft keine Strafverfolgung.
- Verharmlosung der Verletzungen: Die körperlichen Folgen für den Radfahrer waren erheblichem Leidensdruck verbunden: Wochenlange Schmerzen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, erneute Physiotherapie und Arbeitsbelastung unter Schmerzmitteln. Dass dies als „relativ gering“ eingestuft wird, ist eine Bagatellisierung von Verkehrssicherheit.
- Systematische Ignoranz: Die Einstellung wegen „fehlendem öffentlichen Interesse“ signalisiert: Verletzungen von Radfahrenden werden nicht ernst genommen. Selbst bei Vorliegen von Videobeweisen und klarer Fahrlässigkeit wird auf eine strafrechtliche Aufarbeitung verzichtet.
- Kosten bleiben beim Opfer: Der Betroffene bleibt neben den Schmerzen auf den Kosten für Arztbesuche und Physiotherapie (156 €) sitzen.
Verkehrssicherheit ist kein Luxus
Dieser Fall zeigt erneut: Solange Behörden und Justiz gefährliche Vorfälle im Straßenverkehr nicht konsequent verfolgen, bleibt die körperliche Unversehrtheit von Radfahrenden zweitrangig. Die Begründung „kein öffentliches Interesse“ ist eine Bankrotterklärung für den Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmender.
