#011: Fahrerflucht

📅 Oktober 2023   🏛️ Staatsanwaltschaft Bamberg   💬 0 Kommentare Kommentar schreiben

Beim Überqueren der Kreuzung Gebsattelstraße/Adenauerallee überholte mich ein schwarzer BMW, der während des Überholens plötzlich rechts abbog.


Beim Überqueren der Kreuzung Gebsattelstraße/Adenauerallee überholte mich ein schwarzer BMW, der während des Überholens plötzlich rechts abbog. Ich bremste und kam im Auto zum Stehen. Die Fahrerin schaute mich mit einem herablassenden Kopfschütteln an, fuhr weiter und zog dabei noch die gesamte rechte Seite ihres Autos über die Ecke meines Fahrrades.

Dank der Aufnahme hatte ich das Nummernschild. Ich habe Kontakt mit der Versicherung aufgenommen, die Firma […], bei der das Fahrzeug gemeldet war, angeschrieben. Ich wollte mich mit der Fahrerin vor Ort treffen, damit sie mir erklären könnte, was sie mit diesem Angriff bezwecken wollte. Die Organisation der Reparatur hätte sie auch übernehmen dürfen, und ich setzte eine Frist für eine Antwort.

Am Ende kam eine E-Mail über eine Sekretärin:

„Ich stand mit dem Fahrzeug vor der roten Ampel an der Gebsattelstraße/Ecke Adenauerallee. Hinter mir standen mehrere Fahrzeuge, unter anderem ein Taxi. Ich blinkte rechts, weil ich rechts abbiegen wollte. Aus dem Augenwinkel bemerkte ich im hintersten Fenster des Kombis einen Fahrradfahrer. Ich ging davon aus, dass dieser nicht an mir rechts vorbeifahren konnte, weil der Abstand vom Fahrzeug zur Bordsteinkante viel zu gering war.

Als die Ampel auf Grün schaltete, fuhr ich an und bog rechts ab. Ich bemerkte, dass der Fahrradfahrer abrupt bremste. Da erkannte ich, dass es sich bei dem Fahrrad um ein sogenanntes Lastenrad mit der Ladefläche vorne handelte. Die Ladefläche ist so tief gelegen, dass sie weder durch das Beifahrerfenster gesehen werden kann, noch durch die Rückspiegel. Ich bemerkte keinen Zusammenstoß oder Schäden an dem Fahrzeug.“

Nach Ablauf der von mir gesetzten Frist zur Vereinbarung eines Termins für ein Treffen, zeigte ich den Vorfall bei der Polizei an.

Das Bild zeigt eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 31. Oktober 2023. Es handelt sich um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Tat konnte nicht nachgewiesen werden, obwohl die Beschuldigte verdächtigt wurde. Die Entscheidung berührt keine zivilrechtlichen Ansprüche.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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