#010: Minimaler Sicherheitsabstand

📅 August 2022   🏛️ Staatsanwaltschaft Karlsruhe   💬 0 Kommentare Kommentar schreiben

Ich befuhr mit dem Fahrrad am 06.08.2022 die Julius-Heydegger-Straße in Pforzheim-Eutingen innerorts von der Sonnenstraße kommend bergab mit dem Fahrrad, Geschwindigkeit 45 km/h laut GPS.


Ich befuhr mit dem Fahrrad am 06.08.2022 die Julius-Heydegger-Straße in Pforzheim-Eutingen innerorts von der Sonnenstraße kommend bergab mit dem Fahrrad, Geschwindigkeit 45 km/h laut GPS. Ich habe zum Fahrbahnrand einen ausreichenden Seitenabstand von ca. 1m eingehalten.

Daraufhin wurde ich von einer zu dicht auffahrenden SUV-Fahrerin angehupt. Sekunden nach dem Hupen überholte mich die Fahrerin des SUV in der Rechtskurve mit einem beängstigenden Überholabstand von unter 50cm, sowie einer Geschwindigkeit deutlich über den erlaubten 50 km/h. Ich hatte weder Zeit noch Platz, um in welcher Form auch immer zu reagieren, z.B. um die Situation zu vermeiden.

Es entstand der Eindruck, ich wurde vorsätzlich und „zur Strafe“ zu dicht überholt.

Um eine Identifizierung der Fahrerin zu ermöglichen, fuhr ich dem Fahrzeug hinterher, bis dieses an einem Wohnhaus anhielt. Die Fahrerin stieg aus, ich blieb auf dem Gehweg stehen.

Auf den zu geringen Abstand und die Nötigung angesprochen überzog die Fahrerin mich direkt mit übelsten Beleidigungen, wie z.B. „Sie sind ja blöd“, „Blödmann“, „Arschloch“ (mehrfach), „Idiot“ (mehrfach). Im Weiteren kamen Einschüchterungsversuche von der Fahrerin, wie z.B. „Sie haben eh keine Zeugen“, „ich hole meinen Bekannten, der ist bei der Polizei, der klärt das“ Daraufhin öffnete Sie den Kofferraum, sowie die darin befindliche Hundebox und drohte mir, „Ich lasse die Hunde jetzt auf Sie los“, „Fass !!“

Angezeigt wurde daraufhin von mir der ganze Sachverhalt. Die Polizei/die Staatsanwaltschaft hat allerdings nur ein Verfahren wegen Beleidigung eröffnet. Der Grund entzieht sich meiner Kenntnis.

Das Verfahren wurde eingestellt.

Offenbar liegt die Gefährdung/Bedrohung/Nötigung von Radfahrern im Straßenverkehr nach Auslegung der Polizei Pforzheim und der Staatsanwaltschaft Pforzheim nicht im öffentlichen Interesse. Anderweitige Rückmeldungen gab es zu dem Vorgang nicht.

Das Bild zeigt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim. Es handelt sich um die Entscheidung in einem Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung.  Die Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses eingestellt; der Antragsteller kann jedoch privat klagen.  Das Verfahren wird an die Verwaltungsbehörde abgegeben. Die Begründung beschreibt einen Vorfall, bei dem die Beschuldigte den Geschädigten am 06.08.2022 mit beleidigenden Worten ("blöd", "Blödmann", "Arschloch", "Idiot") verletzte.  Die Beleidigung wird als strafbar gemäß § 185 Abs. 1 StGB eingestuft.  Das Schreiben enthält auch Kontaktdaten und Informationen zum Datenschutz.
Das Bild zeigt einen deutschen Behördenbescheid (Seite 2), der die Entscheidung der Staatsanwaltschaft beschreibt, in einem Fall von Beleidigung nicht selbst zu ermitteln.  Der Fall wird als Privatklagedelikt eingestuft, die Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung. Dem Antragsteller wird die Möglichkeit einer Privatklage offen gelassen.  Der Bescheid wurde elektronisch erstellt, daher fehlt eine Unterschrift.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


Fall aus

veröffentlicht am

Schlagwörter:

Das hat für mich Interesse

Hinterlasse einen Kommentar, um dein Interesse an diesem Fall Kund zu tun! Je mehr Menschen dies tun um so besser! (Die Beiträge werden manuell freigeschaltet)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert