#009: »Ich schlag dein Kopf dagegen«

📅 Februar 2023   🏛️ Amtsanwaltschaft Berlin   💬 0 Kommentare Kommentar schreiben

Ich befuhr die Baerwaldstraße und im weiteren Verlauf die Prinzenstraße Richtung U-Bahnhof Prinzenstraße die Fahrbahn mit dem Fahrrad.


Der Text aus der Anzeige

Ich befuhr die Baerwaldstraße und im weiteren Verlauf die Prinzenstraße Richtung U-Bahnhof Prinzenstraße die Fahrbahn mit dem Fahrrad (dort sind Radwegschäden, deswegen die Fahrbahn).

Der Fahrzeugführer fiel vorher durch anhaltendes Hupen auf, obwohl ein weiterer Verkehrsteilnehmer (PKW) zwischen uns war. Dort, wo es mir wieder möglich war (Beginn Prinzenstraße), wechselte ich auf den Schutzstreifen. Bei der Überholung durch den Beschuldigten wurde erneut anhaltend gehupt (mittlerweile das dritte Mal) und eine Beleidigung geäußert.

Als ich ihn wartend an der Ampel U-Prinzenstraße ansprach, und ihn darauf hinwies, dass es für sein Verhalten kein Grund gäbe, sondern meine Fahrweise durch die StVO gedeckt sei, antwortete er mit “einer von den radikalen Typen bist du.”. Also eine Wissenslücke bzgl benutzungspflichtiger Radwege (an der Stelle ist keine Benutzungspflicht, vielmehr hängt ein Schild mit “Radschäden”).

Als anscheinend dieses eine Argument ausging, störte er sich anscheinend an meinem Licht der Kamera und behauptete, ich würde so Unfälle provozieren. Er stand dabei zwischen mehreren Autos wartend an der roten Ampel. Anschließend stieg er aus und bedrängte mich, bewarf mich mit Dreck (da dachte ich zuerst, er würde nach einem Kleinpflasterstein greifen und den als Waffe verwenden). Ich versuchte immer, Distanz durch Zurückweichen herzustellen, dies ist aber sitzend auf dem Fahrrad nicht so leicht. Dabei hatte er nach wie vor ein verbal und in Gesten aggressives Auftreten.

Bedrohung waren unter anderem “Ich hau gleich deinen Kopf dagegen, du Spast” und “Wenn die Anzeige kommt. Das Auto ist voll [vermutlich der Tank] Dann hab deinen Namen […]”. Zum Glück war ein anderer Verkehrsteilnehmer zugegen und konnte ihn von mir trennen. In dem Moment hatte ich wirklich Angst, dass er dies auch tatsächlich tun könnte und physisch gewalttätig wird. Ich traute es ihm in der Situation und auch im Rückblick noch immer zu. Zumal ich ungeschützt auf dem Rad saß und somit nur eingeschränkt fluchtfähig war und er sehr dicht an mir war.

Durch seine Wortwahl habe ich für mich einen grundlegende Wut / Anti-Haltung gegen Radfahrer empfunden und jede seiner Äußerungen als Bedrohung wahrgenommen. Er schien die Situation nicht objektiv bewerten zu können (auch durch Wissenslücken in der StVO) gepaart mit Vorurteilen gegenüber Radfahrern.

Auch die Zusammenfassung vom Beschuldigten der Gesamtwahrnehmung ganz am Ende unseres Dialogs auf meine Nachfrage “Sag mal was ist denn bei dir kaputt? Wirklich, ohne Witz. Keiner hat dir was getan.” antwortet er mit “Nein. Du hast mir was getan. Du hast mich geblendet während ich fahre. Du fährst auf der Straße wie Zick-Zack”. Dabei lässt sich am Video erkennen, dass ich ihn während der Fahrt nicht geblendet haben konnte und ich auch nicht Zick-Zack gefahren bin. Eine lächerliche Behauptung, seine Aggressivität zu rechtfertigen.

Der Anzeige war auch noch eine Abschrift des Wortverlaufs beigefügt.

Was danach folgte

Die Anzeige lief dann auch tatsächlich auf Bedrohung und Beleidigung.

Das Bild zeigt ein Belehrungsschreiben der Berliner Polizei für Antrags-/Privatklagedelikte. Es informiert den Empfänger über die Möglichkeit, einen Strafantrag wegen Bedrohung/Beleidigung zu stellen,  die Fristen dafür und die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem solchen Antrag.  Es werden die Möglichkeiten eines Strafantrags, einer Privatklage und die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft erläutert.  Der Vorfall ereignete sich am 13. März 2023 in Berlin.  Der Name des Beschuldigten ist unbekannt.

Danach folgte über mehrere Wochen und Monate ein Hin und Her mit der Polizei. Dabei mal ausdrücklichen Dank an die Kommissarin, die sich stets freundlich und bemüht war meinen Fall aufzunehmen.

Ich war im Juni dann zur Zeugenvernehmung auf der Wache und haben aus möglichen Tätern, den eigentlichen Täter identifiziert.

Das Bild zeigt eine Vorladung der Polizei Berlin zu einer Zeugenvernehmung.  Die Vorladung ist an einen Herrn adressiert und betrifft ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung. Der Zeuge wird aufgefordert, am 29.06.2023 um 09:00 Uhr bei der Polizei Berlin zu erscheinen.  Die Vorladung enthält Hinweise auf die Folgen des Nichterscheinens, sowohl im Fall einer polizeilichen als auch einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung.

Erstaunt war ich dann das im September das Verfahren dann eingestellt wurde.

Das Bild zeigt ein Schreiben der Amtsanwaltschaft Berlin. Es handelt sich um ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft verzichtet jedoch auf die Erhebung einer öffentlichen Klage, da der Vorfall weder nach seinen Umständen noch nach der Bedeutung seiner Folgen eine über den Lebenskreis der Beteiligten hinausgehende Störung des Rechtsfriedens darstellt.  Dem Beschuldigten wird die Möglichkeit zur Privatklage eröffnet. Das Schreiben enthält außerdem eine Belehrung nach § 380 StPO.
Das Bild zeigt ein amtliches Schreiben einer Amtsanwältin.  Der Text erläutert die rechtlichen Bedingungen für die Klageerhebung wegen Sachbeschädigung in Berlin.  Es wird detailliert beschrieben, unter welchen Umständen ein Schlichtungsversuch (Sühneversuch) durch eine Schiedsperson vor einer Klage erforderlich ist und wie man die Kontaktdaten der zuständigen Schiedsperson erhält.  Der Brief enthält  Informationen zu den zuständigen Behörden und Webseiten für weitere Auskünfte.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


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