Eine Autofahrerin überholte gegen 18:04 Uhr einen Radfahrer auf der engen Fahrbahn in Richtung Innenstadt. Das von ihm eingereichte Video zeigt eindeutig: Der Überholvorgang erfolgte mit einem äußerst geringen Seitenabstand. Damit verstieß die Fahrerin klar gegen die Straßenverkehrsordnung, die in solchen Situationen einen Mindestabstand von 1,5 Metern vorschreibt.
Enges Überholen: kein „Kavaliersdelikt“
Für Radfahrende ist solches Verhalten brandgefährlich. Wer im dichten Verkehr ohne ausreichenden Abstand überholt wird, hat kaum Möglichkeiten zur Reaktion:
- Ein kleiner Schlenker, etwa wegen eines Schlaglochs oder einer Tür, die sich öffnet, kann lebensbedrohlich enden.
- Der Luftsog eines Autos, das dicht vorbeirauscht, destabilisiert das Fahrrad.
- Psychische Belastung: Radfahrende erleben diese Situationen als massiven Stress, der das Vertrauen in die Verkehrssicherheit zerstört.
Dass die Staatsanwaltschaft das Manöver zwar als „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ einstuft, aber nicht als konkrete Gefährdung anerkennt, ist ein Skandal.


Die fatale Logik der Entscheidung
Die Begründung: Der Radfahrer sei nicht ausgewichen, habe nicht bremsen müssen und sei nicht gestürzt – also habe keine „konkrete Gefährdung“ vorgelegen. Mit anderen Worten: Nur wenn es kracht, liegt Gefahr vor.
Diese Haltung ist brandgefährlich. Sie ignoriert, dass Radfahrende im Straßenverkehr nicht erst dann gefährdet sind, wenn es zur Kollision kommt. Der Gesetzgeber fordert Mindestabstände nicht aus Spaß, sondern weil genau solche Situationen tödlich enden können.
Ein Schlag ins Gesicht der Verkehrssicherheit
Die Herabstufung zur bloßen Ordnungswidrigkeit vermittelt ein fatales Signal: Enges Überholen wird verharmlost, Radfahrende fühlen sich schutzlos. Anstatt die bestehenden Regeln konsequent durchzusetzen, wird ihre Missachtung relativiert – auf Kosten der Schwächeren im Straßenverkehr.
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