Heute erreichte mich der Bescheid der Amtsanwältin vom 29.4.2025, dass dieser Fall von gefährlichem Überholen nicht von Amts wegen verfolgt wird. Grund: Kein öffentliches Interesse, und die darauffolgende Beleidigung sei Sache für eine Privatklage.
Die Anzeige
Der Vorfall fand am 15.9. auf der Straße „Am Steinberg“ statt.
Die Einstellung
Der Bescheid und meine ursprüngliche Anzeige bei der Onlinewache der Berliner Polizei sind im Anhang. Wichtig wäre noch zu wissen, dass ich die Vorladung der Polizei zur Zeugenaussage erst im Februar 2025 erhalten habe – da war die OWi eigentlich schon verjährt. Warum das so lange gedauert hat, weiss ich nicht.
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