#027: 13-jähriges Kind zu eng überholt und dann auch noch beleidigt

📅 September 2024   🏛️ Amtsanwaltschaft Berlin   💬 5 Kommentare Kommentar schreiben

Heute erreichte mich nämlich der Bescheid der Amtsanwältin vom 29.4.2025, dass dieser Fall von gefährlichem Überholen nicht von Amts wegen verfolgt wird.


Heute erreichte mich der Bescheid der Amtsanwältin vom 29.4.2025, dass dieser Fall von gefährlichem Überholen nicht von Amts wegen verfolgt wird. Grund: Kein öffentliches Interesse, und die darauffolgende Beleidigung sei Sache für eine Privatklage.

Die Anzeige

Der Vorfall fand am 15.9. auf der Straße „Am Steinberg“ statt.

Die Einstellung

Der Bescheid und meine ursprüngliche Anzeige bei der Onlinewache der Berliner Polizei sind im Anhang. Wichtig wäre noch zu wissen, dass ich die Vorladung der Polizei zur Zeugenaussage erst im Februar 2025 erhalten habe – da war die OWi eigentlich schon verjährt. Warum das so lange gedauert hat, weiss ich nicht.

ℹ️ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.


Fall aus

veröffentlicht am

Schlagwörter:

Das hat für mich Interesse

Hinterlasse einen Kommentar, um dein Interesse an diesem Fall Kund zu tun! Je mehr Menschen dies tun um so besser! (Die Beiträge werden manuell freigeschaltet)

5 Antworten

  1. Avatar von Fabi
    Fabi

    Ärgert mich echt total, bei dem Tweet „Du bist so 1 Pimmel“ (bezogen auf Andy Grote, damals SPD Innensenator in Hamburg) wird sogar eine Hausdurchsuchung gemacht und hier besteht dann angeblich kein öffentliches Interesse.

    Schlimm genug, dass es doch oft Aussage gegen Aussage ist, dass in solch eindeutigen Fällen dann nicht wenigstens das Bußgeld wegen des Überholabstands verhängt wird stößt bei mir auf totales Unverständnis.

    Auf welche Grundlage brauchen wir dann noch Ampeln, Blitzer oder Geschwindigkeitsbegrenzungen wenn doch scheinbar eh alle machen dürfen was sie wollen. Und was soll dann überhaupt der Tatbestand im Bußgeldkatalog wenn er eh nie verfolgt wird.

    Mein Mitgefühl hast du, mir rutscht schon immer das Herz in die Hose wenn meine Frau so eng überholt wird (die fährt meist vor mir) aber bei meinem Kind würde sich mir nochmal anders der Magen umdrehen, „im falschen Moment gestürzt und zack erledigt“ würde mir da wohl immer im Kopf rumgeistern.

  2. Avatar von Michael Reintke
    Michael Reintke

    Interessant finde ich, dass solche Fälle nicht interessant sein sollen! Was geht denn ab bei der Staatsanwaltschaft?
    Wofür gibt es denn die Abstandsregelung?
    Ich falle langsam vom Glauben ab!
    Kann mir jemand sagen, ob solche Anzeigen auch mal Erfolg hatten?

  3. Avatar von Maria
    Maria

    Selbstverständlich ist das im öffentlichen Interesse! Denn es geht hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen häufigen Vorfall, der Menschenleben gefährdet und mit Sicherheit auch bereits mehrfach gekostet hat. Bagatellisierung führt hier zur Normalisierung, was auch erklärt, dass es in solchen und ähnlichen Fällen immer wieder im Nachhinein auch noch zu aggressiven Reaktionen gegen gefährdete oder gar verunfallte Personen kommt. Hier geht es zudem um Gefährdung von Kindern. Die Behauptung, es läge kein öffentliches Interesse vor ist wie ein Faustschlag ins Gesicht. Das kann so nicht stehen gelassen werden.

  4. Avatar von Michael
    Michael

    … leider die übliche Vorgehensweise ….
    Ich weiß nicht, wie man Fälle noch glasklarer dokumentieren kann.

  5. Avatar von WuhletalRadler
    WuhletalRadler

    Sowas ist definitiv von öffentlichen Interesse, dass Schreiben der Amtanwaltschaft ist mehr als nur frech. Der Fahrer war zu nah dran und hat das Leben von 2 Menschen in Gefahr gebracht, darauf hingewiesen, weißt er jede Schuld von sich, nach dem Motto passt doch. Wenn sowas nicht verfolgt wird, dann kann er ja auch sagen, der Staat sieht das genauso!
    Die Beleidigung ist dann doch die Kirsche auf der Torte.

    Sorry das ist euer Job eigentlich möchte man bei sowas sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinterher schieben. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn der Fahrer jemanden erwischt? Ich hoffe die Amtsanwaltschaft Berlin!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert