#037: Autofahrer will Radfahrer vom Rad stürzen

📅 September 2025   🏛️ Staatsanwaltschaft Dresden   💬 4 Kommentare Kommentar schreiben

Ein Fall aus Dresden zeigt erneut die erschreckende Rechtspraxis im Umgang mit Gewalt gegen Radfahrende: Ein Autofahrer überholte einen Radfahrer mit zu geringem Seitenabstand, hielt unmittelbar danach an, stieg aus und wollte den Radfahrer zu Boden stoßen. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Verfahren dennoch ein – mangels öffentlichen Interesses.


Der Tathergang: Vom Verkehrsverstoß zur versuchten Körperverletzung

Die Chronologie der Ereignisse lässt aufhorchen: Nach dem regelwidrigen Überholmanöver mit zu geringem Abstand stoppte der Autofahrer sein Fahrzeug wenige Sekunden später. Anstatt das Gespräch zu suchen, eskalierte er die Situation körperlich und brachte den Radfahrer zu Fall.

Aus Sicht der Verkehrssicherheit liegt hier eine besonders gefährliche Verhaltenskette vor: Zunächst die Gefährdung durch zu geringen Überholabstand – ein Verstoß, der bereits für sich genommen das Leben von Radfahrenden bedroht. Dann die bewusste Konfrontation, die in körperlicher Gewalt mündet. Genau solche Eskalationen tragen zu dem Unsicherheitsgefühl bei, das viele Menschen vom Radfahren abhält.

Mangels öffentlichen Interesses: Die Begründung der Staatsanwaltschaft

In ihrer Einstellungsverfügung vom 20. Januar 2026 argumentiert die Staatsanwaltschaft Dresden, dass der Privatklageweg offenstehe (§§ 374, 376 StPO). Das Verfahren wurde gemäß § 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben.

Das Bild zeigt einen offiziellen Brief der Staatsanwaltschaft Dresden, der mitteilt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingestellt wurde. Das Bild zeigt einen Briefkopf der Staatsanwaltschaft Dresden, datiert vom 20. Januar 2026. Einige persönliche Informationen wie Name und Adresse des Empfängers sowie das Aktenzeichen wurden geschwärzt. Der Betreff des Briefes lautet "Ermittlungsverfahren gegen [geschwärzt] wegen Nötigung". Der Brieftext teilt dem Empfänger mit, dass die Staatsanwaltschaft entschieden hat, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen, da kein öffentliches Interesse besteht und der Privatklageweg offensteht. Zudem wird das Verfahren an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgegeben. Die Begründung führt aus, dass dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, am 20.09.2025 auf dem Seidnitzer Weg in Dresden einen Radfahrer mit zu wenig Seitenabstand überholt und ihn dann gestoßen zu haben. Dies stelle jedoch nur ein Privatklagedelikt dar, das nur bei öffentlichem Interesse von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Da der Rechtsfrieden nicht über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört sei und der Beschuldigte bisher straffrei war, bestehe kein Anlass für eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft. Am unteren Rand des Briefes befinden sich Kontaktdaten der Staatsanwaltschaft, darunter Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift. Zudem werden Informationen zu gekennzeichneten Parkplätzen, Sprechzeiten und Verkehrsverbindungen angegeben. Der Brief liegt auf einer dunklen Oberfläche, wahrscheinlich einem Tisch oder einer anderen Unterlage. Das Papier ist leicht zerknittert, was darauf hindeutet, dass der Brief bereits geöffnet und gelesen wurde. Die Atmosphäre des Bildes ist formell und bürokratisch, da es sich um ein offizielles Dokument handelt. Die Stimmung kann für den Empfänger je nach Ausgangslage und Erwartungen entweder erleichternd oder enttäuschend sein.
Das Bild zeigt einen Ausschnitt eines offiziellen Schreibens, das rechtliche Informationen zu einem Ermittlungsverfahren und die Möglichkeiten des Antragstellers bezüglich einer Privatklage enthält. Im Detail ist ein weißes Blatt Papier zu sehen, das vermutlich einen amtlichen Brief oder eine offizielle Mitteilung darstellt. Der Text ist in schwarzer Schrift gedruckt und beginnt mit der Seitenzahl "Seite 2". Danach folgt ein ausführlicher Text, der rechtliche Sachverhalte erläutert, wie die Möglichkeit des Antragstellers, eine Privatklage zu erheben, sowie Hinweise zu zivilrechtlichen Ansprüchen und Ordnungswidrigkeiten. Unter dem Text befindet sich eine Grußformel "Mit freundlichen Grüßen", gefolgt von einem schwarzen Balken, der vermutlich eine Unterschrift oder einen Namen unkenntlich macht. Am unteren Rand des Papiers steht der Hinweis, dass das Schreiben elektronisch erstellt wurde und daher keine Unterschrift enthält. Das Papier scheint leicht verknittert oder gebraucht zu sein, was darauf hindeuten könnte, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelt, das sorgfältig behandelt wurde. Der Hintergrund des Bildes ist dunkel und unscharf, was den Fokus auf das Dokument lenkt.

Die Begründung: Bei dem geschilderten Sachverhalt handele es sich „nur“ um ein Privatklagedelikt. Die öffentliche Klage sei nur dann geboten, wenn dies im öffentlichen Interesse liege (§ 376 StPO). Da der Geschädigte nicht in seinem Lebenskreis gestört sei und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstelle, sei eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.

Der Beschuldigte sei bisher nicht in Erscheinung getreten und habe im Ermittlungsverfahren bekundet, dass ihm der Vorfall sehr leid tue. Er habe sich entschuldigt.

Verkehrssicherheit als gesellschaftliches Anliegen

Diese Einschätzung wirft fundamentale Fragen auf: Wann genau liegt ein öffentliches Interesse vor, wenn nicht bei der Kombination aus Verkehrsgefährdung und anschließender unvollendeter körperlicher Gewalt?

Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ist kein privates, sondern ein eminent öffentliches Anliegen. Jedes Jahr sterben in Deutschland Menschen im Straßenverkehr, viele davon Radfahrende, die von Kraftfahrzeugen zu eng überholt, geschnitten oder bedrängt werden. Wenn auf solche Gefährdungen auch noch körperliche Angriffe folgen, sollte dies eigentlich als Warnsignal verstanden werden.

Die Botschaft, die von solchen Einstellungen ausgeht, ist fatal: Wer Radfahrende gefährdet und anschließend körperlich angreifen will, muss mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen – solange er sich hinterher entschuldigt und bisher nicht aufgefallen ist.

Der Privatklageweg: Eine unzumutbare Hürde

Theoretisch steht dem Geschädigten der Weg der Privatklage offen. Praktisch bedeutet dies jedoch:

  • Eigenes finanzielles Risiko
  • Zeitaufwändiges Verfahren
  • Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung
  • Psychische Belastung durch direkte Konfrontation mit dem Täter
  • Keine Gewähr auf Erfolg

Für viele Betroffene ist dieser Weg unzumutbar. Die Staatsanwaltschaft verlagert damit faktisch die Verantwortung für die Durchsetzung grundlegender Verkehrssicherheit auf die Opfer.

Ein Muster mit System

Der Fall reiht sich ein in eine lange Liste ähnlicher Einstellungen. Immer wieder werden Verfahren gegen Autofahrer eingestellt, die Radfahrende gefährden – sei es durch zu dichtes Überholen, absichtliches Abdrängen oder wie in diesem Fall durch anschließende versuchte körperliche Gewalt.

Das Signal an gewaltbereite Verkehrsteilnehmende ist eindeutig: Das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen ist minimal. Das Signal an Radfahrende ist ebenso klar: Sie können nicht mit dem Schutz durch die Justiz rechnen.

ⓘ Bitte beachte, dass die gemeldeten Fälle nicht vollumfänglich überprüft werden können. Es liegt außerhalb meiner Möglichkeiten, die Richtigkeit aller Informationen zu verifizieren.

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4 Antworten

  1. R aus W

    „Juristisch korrekt” mit dem Verweis auf die (strafrechtliche) Privatklage, die man natürlich erstmal selbst vorfinanzieren muss.

    Im vorliegenden Fall würde ich davon Abstand nehmen, da ein Richter es bei dem „iss ja nix passiert“ und einem einsichtigen Täter wahrscheinlich mit einer Verwarnung belassen wird.

    Erst wenn das Auto oder ein Messer als Waffe ins Spiel kommt, wird das ganze über § 224 StGB zum Offizialdelikt und MUSS von Amts wegen verfolgt werden. Wobei ich da leider auch kaum Hoffnung habe: Jüngst wurde ein Verfahren mit gefährlichem Überholmanöver eingestellt – als Beschuldigter wurde ein Zeuge vom StA benannt. Aua, aua, aua.

  2. Pawel

    Bei Gewalt im öffentlichen Raum sollte immer Verfolgungsinteresse bestehen…

  3. Marius

    ich bin beeindruckt was möglich. aber nicht im positiven

  4. WuhletalRadler

    Wenn möchte die Staatsanwaltschaft eigentlich verarschen.
    Es ist im Interesse ALLLER Menschen, dass ein Mensch der sich derart nicht im Griff hat mal lernt, dass ein solches Verhalten KONSEQUENZEN hat.
    Wo sind hier bitte Ordnungswidrigkeiten?
    Ich sehe hier mehrere einzelne Straftaten die mal alle Verfolgen muss.
    1. Versuchter Todschlag und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, der Radfahrer kann in dieser Situation nicht übersehen werden, dass ist pure Absicht und als Besitzer eines Führerscheins muss man sich auch der Gefahren bewusst sein, warum wird immer krampfhaft nach einem Grund für die Unschuld gesucht?
    2. Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch das unvermittelte grundlose Anhalten auf der Fahrbahn, dem aufreißen der Tür mit dem wissen das da ein Radler kommt und dem Versuch den Weg zu verstellen.
    3. versuchter Mord durch das schubsen, wenn der Einsender hier stürzt, knallt er mit dem Kopf an den LKW, dass ist alles andere als Spaß und nein das darf nicht passieren und wenn es doch passiert, dann ist der fucking Job der Justiz dies zu verfolgen. Es gibt keine Ausreden.

    Es freut mich zu lesen, dass der Beschuldigte strafrei war, aber 3 Straftaten sieht man in dem Video, also selbst bei 1 for free bleiben dann noch 2 die man verfolgen muss und nur mal so als Denkanstoß, der Angeklagte bleibt damit auch weiterhin straffrei und man kann die Begründung wieder bringen? Wie zynisch will man eigentlich sein? Wenn man keinen Bock auf seinen Job hat, dann sollte man sich nicht dafür bezahlen lassen sondern kündigen

    Das ist für mich schon Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt, auch das muss langsam folgen haben!

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