#010: Minimaler Sicherheitsabstand

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – August 2022

Ich befuhr mit dem Fahrrad am 06.08.2022 die Julius-Heydegger-Straße in Pforzheim-Eutingen innerorts von der Sonnenstraße kommend bergab mit dem Fahrrad, Geschwindigkeit 45 km/h laut GPS. Ich habe zum Fahrbahnrand einen ausreichenden Seitenabstand von ca. 1m eingehalten.

Daraufhin wurde ich von einer zu dicht auffahrenden SUV-Fahrerin angehupt. Sekunden nach dem Hupen überholte mich die Fahrerin des SUV in der Rechtskurve mit einem beängstigenden Überholabstand von unter 50cm, sowie einer Geschwindigkeit deutlich über den erlaubten 50 km/h. Ich hatte weder Zeit noch Platz, um in welcher Form auch immer zu reagieren, z.B. um die Situation zu vermeiden.

Es entstand der Eindruck, ich wurde vorsätzlich und "zur Strafe" zu dicht überholt.

Um eine Identifizierung der Fahrerin zu ermöglichen, fuhr ich dem Fahrzeug hinterher, bis dieses an einem Wohnhaus anhielt. Die Fahrerin stieg aus, ich blieb auf dem Gehweg stehen.

Auf den zu geringen Abstand und die Nötigung angesprochen überzog die Fahrerin mich direkt mit übelsten Beleidigungen, wie z.B. "Sie sind ja blöd", "Blödmann", "Arschloch" (mehrfach), "Idiot" (mehrfach). Im Weiteren kamen Einschüchterungsversuche von der Fahrerin, wie z.B. "Sie haben eh keine Zeugen", "ich hole meinen Bekannten, der ist bei der Polizei, der klärt das" Daraufhin öffnete Sie den Kofferraum, sowie die darin befindliche Hundebox und drohte mir, "Ich lasse die Hunde jetzt auf Sie los", "Fass !!"

Angezeigt wurde daraufhin von mir der ganze Sachverhalt. Die Polizei/die Staatsanwaltschaft hat allerdings nur ein Verfahren wegen Beleidigung eröffnet. Der Grund entzieht sich meiner Kenntnis.

Das Verfahren wurde eingestellt.

Offenbar liegt die Gefährdung/Bedrohung/Nötigung von Radfahrern im Straßenverkehr nach Auslegung der Polizei Pforzheim und der Staatsanwaltschaft Pforzheim nicht im öffentlichen Interesse. Anderweitige Rückmeldungen gab es zu dem Vorgang nicht.

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